Der balearische Ministerpräsident José Ramón Bauzá (Volkspartei, PP) ist aus dem Schneider: Das Oberlandesgericht hat in einem am Mittwoch (11.6.) veröffentlichten Urteil entschieden, dass der Politiker sein Amt als Premier mit dem Besitz seiner Apotheke in der Gemeinde Marratxí vereinbaren kann. Während drei der fünf Richter kein Problem einer Imkompatibilität sehen, stimmten die zwei restlichen Richter gegen die Abweisung der Klage, die die Oppositionsparteien PSOE und Més per Mallorca eingereicht hatten.

Die Richter verweisen in ihrem Urteil darauf, dass Bauzá vor seinem Amtsantritt im Jahr 2011 einen Stellvertreter benannt und damit die Verantwortung für die Geschäfte abgetreten habe. Die Apotheke sei zwar weiterhin sein Eigentum und er erhalte Einnahmen aus dem Betrieb, verwalte aber nicht einmal selbst die Firma. Würde man den Argumenten der Klageführer folgen, könne praktisch kein Berufstätiger Regierungsmitglied werden, da es immer Entscheidungen gebe, die die eigene Branche beträfen, heißt es weiter.

In dem Urteil wird zudem darauf verwiesen, dass Bauzás Apotheke keinen Vertrag mit dem balearischen Gesundheitsministerium eingegangen sei und die Einnahmen aus öffentlichen Mitteln für Arzneimittel über die Apothekerkammer abgerechnet würden.

Das Urteil, das auf Mallorca mit Spannung erwartet worden war, kommt insofern überraschend, als in einem ähnlichen Fall 2007 anders entschieden worden war. Damals war die damalige sozialistische Gesundheitsministerin Aina Salom gleichzeitig Besitzerin einer Apotheke, was für unzulässig erklärt wurde. Die Richter verweisen jedoch in ihrer jetzigen Entscheidung darauf, dass Bauzá im Gegensatz zu Salom keinen spezifischen Vertrag mit der öffentlichen Verwaltung abgeschlossen habe.