Der jüngeren Schwester des spanischen Königs Felipe VI., die Infantin Cristina, droht wegen des Vorwurfs von Steuerdelikten die Anklagebank. Wie aus einer Entscheidung des balearischen Oberlandesgerichts auf Mallorca hervorgeht, die am Freitag (7.11.) veröffentlicht wurde, wird die Tochter des früheren spanischen Königs Juan Carlos weiterhin als Beschuldigte geführt. Fallengelassen wurde allerdings der Vorwurf der Geldwäsche. Die Entscheidung fiel einstimmig und kann nicht mehr angefochten werden.

Das letzte Wort hat allerdings nun wieder Untersuchungsrichter José Castro: Dass die Infantin auf der Anklagebank Platz nehmen muss, fordert bislang nur der Nebenkläger Manos Limpias, eine Organisation, die sich bei der strafrechtlichen Verfolgung von Korruptionsfällen einschaltet. In früheren Fällen kam die Anklage wegen Steuerdelikten, die nur von der Nebenklage erhoben wird, nicht zur Verhandlung - eine Rechtssprechung, die als "Doktrin Botín" bekannt wurde.

Die Delikte der Steuerhinterziehung und der Geldwäsche waren der Infantin im Juni im Abschlussbericht von Untersuchungsrichter José Castro im Fall Nóos vorgeworfen worden. Mit dem Bericht waren die vierjährigen Ermittlungen in dem Skandal zum Abschluss gekommen, die Vorladung von Cristina de Borbón war allerdings von der Staatsanwaltschaft angefochten worden.

Cristina de Borbón hat laut den Ermittlungen etliche Ausgaben für Haus, Reisen und Annehmlichkeiten über die Consulting-Firma Aizóon abgewickelt - einer mutmaßlichen Scheinfirma, an der sie zusammen mit ihrem Mann Iñaki Urdangarin zu 50 Prozent beteiligt ist. Zudem soll bei der Zahlung der Einkommens- und Körperschaftssteuer getrickst worden sein.

Das balearische Oberlandesgericht bestätigte die lange Liste der Vorwürfe gegen Urdangarin aus dem Ermittlungsbericht. Dazu gehören Betrug, Veruntreuung, Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung. Die Richter fügten noch den Vorwurf der Geldwäsche hinzu - damit gilt es als sicher, dass gegen Urdangarin Anklage erhoben wird. Beschuldigt sind neben Urdangarin - ihm droht angesichts von mehr als 20 Delikten eine langjährige Haftstrafe - und dessen früherem Geschäftspartner Diego Torres auch Ex-Premier Jaume Matas (17 Delikte) sowie der frühere Generaldirektor für Sport der Landesregierung, José Luis Ballester. Insgesamt sollen sich in dem Fall 20 Personen als Angeklagte verantworten.

Der Skandal um Nóos hatte bereits Ende 2011 nach mehreren Hausdurchsuchungen und der offiziellen Beschuldigung von Urdangarin einen ersten Höhepunkt erreicht. Der ehemalige Handball-Nationalspieler Urdangarin soll vor allem zwischen 2004 und 2007 aus seiner privilegierten Stellung als königlicher Schwiegersohn Profit geschlagen haben. Das Firmengeflecht rund um das angeblich gemeinnützige Instituto Nóos erhielt von öffentlichen Stellen und privaten Firmen für schwer nachvollziehbare Leistungen insgesamt mehr als 6 Millionen Euro. Allein mit der Organisation zweier Tagungen zu „Sport und Tourismus" in Palma erzielten Urdangarin und sein Geschäftspartner Diego Torres rund 1,4 Millionen Euro Nettogewinn.

Die zähen Ermittlungen von Untersuchungsrichter José Castro mündeten im April dieses Jahres - nach einem ersten, gescheiterten Versuch - in der Beschuldigung der Königsschwester selbst.