Erleichterung auf Mallorca: Der oberste Gerichtshof Spaniens hat die Landesregierung der Balearen vor einer Entschädigungszahlung von mehr als 1,6 Millionen Euro bewahrt. Konkret geht es um die Umwidmung dreier Grundstücke in der Siedlung Vilar de Pollença.

Die vor 2008 als Bauland eingestufte Fläche von insgesamt 3.400 Quadratmetern gehört dem Unternehmen Inmobilaria de Pollença, das dort Häuser errichten wollte. 2008 wurden die Grundstücke unter Naturschutz gestellt, eine Bebauung war so nicht mehr möglich. Das Immobilienunternehmen klagte, 2012 verurteilte das Oberlandesgericht der Balearen die Landesregierung deshalb zu einer Entschädigungszahlung von 1.600.006 Euro. Diese wiederum legte Berufung ein und bekam nun vom obersten Gerichtshof Spaniens Recht: Zwar müsse das Unternehmen entschädigt werden, allerdings nur für die bis zum Zeitpunkt der Umdeklarierung getätigten Investitionen in Erschließungsarbeiten, und nicht für den aus dem Immobiliengeschäft erwarteten Gewinn.

Umweltschützer begrüßten das Urteil: "Das zeigt, dass Landschaftsschutz nicht immer teuer zu stehen kommen muss", so der Gob.