Das balearische Oberlandesgericht auf Mallorca hat das Urteil für einen Geländewagenfahrer bestätigt, der im November 2012 den Tod eines Radfahrers versacht und Fahrerflucht begangen hatte. Mit der Entscheidung vom Dienstag (2.12.) wird eine Haftstrafe von vier Jahren und fünf Monaten rechtskräftig, die im April in erster Instanz ausgesprochen worden war.

Zu dem Unfall kam es am 11. November 2012. Der 32-Jährige hatte mit seinem Opel Frontera auf der Landstraße Can Picafort-Artà einen Fahrradfahrer erfasst, der in einer Gruppe am Fahrbahnrand unterwegs war. Dieser wurde vom Fahrrad geschleudert und starb an schweren Kopferverletzungen. Der Fahrer des Geländewagens setzte seine Fahrt fort und tauschte anschließend die Kennzeichen an seinem Fahrzeug.

Das Strafmaß sei in jeder Hinsicht gerechtfertigt, urteilten jetzt die Richter, der Verurteilte habe kaltblütig gehandelt. Es ist eine der höchsten Haftstrafen bei einem Verkehrsunfall mit Todesfolge. Der Verurteilte darf zudem drei Jahre keine Fahrzeuge steuern und verliert seinen Führerschein.