Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Ferienvermietung auf Mallorca ändern sich ständig. Prinzipiell gilt das spanische Mietgesetz (LAU), das 2013 in einer neuen Fassung beschlossen wurde. Die Zuständigkeit für die touristische Vermietung unterliegt jedoch der balearischen Landesregierung, die das Thema restriktiv handhabt: Während für freistehende Häuser und Doppel­haushälften eine Lizenz beim balearischen Tourismusministerium beantragt werden kann, die mit weitgehenden Qualitätsauf­lagen verbunden ist, wird die touristische Vermietung von Apartments ausgeschlossen.

Eine gewisse Öffnung zeichnet sich nun durch eine geplante Verordnung für die Anwendung des balearischen Tourismusrahmengesetzes ab, mit der auch Reihenhäuser für die touristische Vermietung freigegeben werden sollen. Während Immobilien­besitzer einer weitergehende Liberalisierung fordern, lehnen die Hoteliers den Vorstoß ab.