Die Gemeinde Calvià im Südwesten von Mallorca hat sich ein Beispiel an der Balearen-Hauptstadt Palma de Mallorca genommen: In einer Sitzung des Gemeinderates am Donnerstagmittag (21.5.) verabschiedeten die Lokalpolitiker neue Benimm-Regeln, an die sich sowohl Einheimische wie auch Urlauber halten müssen.

Das Regelwerk tritt nach der Veröffentlichung im balearischen Gesetzesblatt (BOIB) am 9. Juni in Kraft, wie ein Sprecher des Rathauses gegenüber der Mallorca Zeitung bestätigte. Die Verordnung gilt in allen Ortsteilen der Großgemeinde, unter anderem Magaluf, Palmanova, Santa Ponça oder Peguera. Allerdings werde man es in einer Übergangszeit bei Verwarnungen belassen, heißt es.

Vor allem mit Blick auf häufig auftauchende Probleme mit den überwiegend aus Großbritannien stammenden Touristen in der Gemeinde wurde eine bestehende Verordnung überarbeitet. Neu aufgenommen wurde unter anderem das Kapitel 13: Wer nackt oder halbnackt auf offener Straße flaniert oder in diesem Aufzug öffentliche Verkehrsmittel nutzt sowie sich auch nach Aufforderung durch die Polizei weigert, etwas anzuziehen, kann mit einer Geldstrafe von 750 Euro belegt werden. Oben ohne wird zumindest in Straßen geduldet, die direkt am Strand verlaufen.

Zudem ist es künftig verboten, Glasflaschen, -behälter oder andere scharfkantige Gegenstände mit an den Strand zu nehmen. Auch der Gebrauch von Seife und Shampoo an öffentlichen Strandduschen ist untersagt.

Kapitel 13 widmet sich auch dem Phänomen "Balconing", bei dem vor allem im Urlauberort Magaluf jedes Jahr zahlreiche Personen verletzt werden oder zu Tode kommen. Die Haftung für Unfälle beim Klettern von Balkon zu Balkon oder beim Versuch, von dort aus in den Hotelpool zu springen, liegt der Verordnung zufolge ausschließlich bei den Urlaubern selbst - Betreiber oder Besitzer der Etablissements können nicht haftbar gemacht werden. Wer durch leichtfertiges Klettern die eigene oder die Sicherheit Dritter gefährdet - so steht es in der Verordnung zu lesen - muss mit Geldstrafen von 750 bis 1.500 Euro rechnen.

Des Weiteren beschlossen die Gemeinderäte am Donnerstag ein Verbot von Alkoholkonsum auf offener Straße. Das gelte vor allem dann, wenn Anwohner oder Passanten gestört werden, und werde insbesondere in der Zeit von 22 Uhr bis 8 Uhr verfolgt. Im Fall von größeren Gruppen oder Menschenansammlungen auf offener Straße ist der Alkoholkonsum explizit untersagt. Ausgenommen vom Verbot sind Terrassen von Bars und Restaurants.

Auch die Wirte werden in die Verantwortung genommen. Ihnen drohen hohe Strafen, sollten sie Alkohol an Minderjährige oder auch bereits offensichtlich Betrunkene ausschenken.

Für die Regulierung der sogenannten "Pub-Crawling"-Touren hat die Gemeinde eine eigene, sechs Seiten starke Verordnung beschlossen. Die organisierten Kneipen-Touren durch Bars und Clubs dürfen nicht mit der Aussicht auf Sex- und Trinkspielchen beworben werden. Zudem darf jeder Veranstalter pro Abend höchstens einen Ausflug mit maximal 20 Personen organisieren.

Fliegende Händler dürfen ihre Ware nicht ohne Genehmigung der Gemeindeverwaltung anbieten. Auch der Erwerb der von ihnen angebotenen Ware ist strafbar.

Gleiches gilt für die Dienste von Prostituierten: Weder dürfen die Frauen ihren Körper auf offener Straße anbieten, noch dürfen Freier auf die Angebote eingehen. Auch Sex in der Öffentlichkeit ist verboten - und zwar unabhängig davon, ob Bezahlung im Spiel ist oder nicht.

Laute Musik ist am Strand ebenso untersagt wie das Bauen von Sandburgen zu kommerziellen Zwecken ohne vorherige Genehmigung.