Das Oberlandesgericht in Palma de Mallorca hat eine Strafe gegen einen Taucher verhängt, der wegen Fahrlässigkeit den Tod seiner Tauchpartnerin verursacht hatte.

Der Mann, der selbst über 100 Tauchgänge absolviert hatte, war am 30. August 2010 mit einer 31-jährigen, unerfahrenen Taucherin im Meeresschutzgebiet von El Toro unterwegs. Als beide bereits wieder in Richtung Wasseroberfläche aufstiegen, signalisierte die Frau Probleme.

Statt sie zu beruhigen und sie in der vorgeschriebenen Geschwindigkeit und mit den nötigen Pausen zu begleiten, zog der Mann an der Leine der Schwimmweste der Frau die daraufhin sofort und schnell aufstieg. Wegen der fehlenden Dekompression verlor die Frau beim Aufstieg das Bewusstsein.

Nachdem der Mann den Aufstieg vorschriftmäßig beendet hatte, fand er den Körper seiner Begleiterin im Wasser treibend. Wiederbelebungsversuche der Frau in Port Adriano waren erfolglos, sie starb an den Folgen des Aufstiegs.

Das Gericht verurteilte den Mann nun wegen Fahrlässigkeit zu einer Strafe von 180 Euro. Zudem muss seine Versicherung die Eltern der Toten mit einer Zahlung von 85.245 Euro entschädigen. /lex