Exakt zwei Jahre und einen Tag, nachdem Frank Hanebuth bei einer Großrazzia auf Mallorca festgenommen und in Untersuchungshaft gesteckt wurde, ist am Freitag (24.7.) die Entscheidung gefallen: Der Rockerboss darf wieder auf freien Fuß - allerdings muss er eine Kaution in Höhe von 60.000 Euro hinterlegen und sich fortan einmal pro Tag bei der Polizei melden.

Hanebuths Anwalt Gonzalo Boye erklärte gegenüber der MZ, dass das Geld Anfang nächster Woche bezahlt werde. Sobald dies geschehen sei, sei sein Mandat wieder ein freier Mann. Spanien darf der Hells Angels-Boss vorerst allerdings nicht verlassen, sein Reisepass wurde eingezogen. Ob Hanebuth nach seiner Entlassung nach Mallorca zurückkomme, wo er sich 2013 zumindest teilweise niedergelassen hatte, ist noch nicht klar. "Darüber haben wir noch nicht geredet", sagte Boye.

Erst vor einem Monat hatte ein Gericht in Madrid verfügt, dass der 50-jährige Hanebuth weiterhin in Cádiz in U-Haft bleiben muss, wie es die spanische Staatsanwaltschaft beantragt hatte. Dagegen hatte Boye Widerspruch eingelegt - und überraschend schnell Recht bekommen. "Mich persönlich verwundert das gar nicht", lautete der lapidare Kommentar des Anwalts. "Ich habe einen mehr als 100-seitigen Einspruch und Tausende Dokumente eingereicht, die bestätigen, dass die Entscheidung der Richter falsch war."

Ebenfalls auf freien Fuß kommen soll Khalil Youssafi, der ehemalige Vizepräsident des Mallorca-Chapters der Hells Angels, der in den Augen der Ermittler auf der Insel als der zweitwichtigste Mann hinter Hanebuth galt. Er muss für seine Freilassung eine ebenso hohe Kaution hinterlegen wie Hanebuth, heißt es.

Frank Hanebuth war am 23. Juli 2013 auf einer Finca in Lloret de Vistalegre im Inselinneren von Mallorca festgeommen worden. Im Rahmen der Razzia gab es rund 25 weitere Festnahmen im Umfeld der Hells Angels. Die spanischen Ermittler werfen den Verdächtigen unter anderem Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung, Geldwäsche, Drogenhandel, Zuhälterei, Erpressung, Betrug und unerlaubteren Waffenbesitz vor. /sts