Nach mehreren Privatleuten hat es nun auch Palmas Flughafenbetreiber erwischt: Das Unternehmen Aena soll einen "alou", eine aus dem Mittelalter stammende Feudalabgabe, in Höhe von gut 70.000 Euro an eine in Palma de Mallorca ansässige Gesellschaft zahlen. Diese hat nach Ansicht des balearischen Oberlandesgerichts immer noch das Anrecht, bei jedem Eigentümerwechsel den zwischen ein und zwei Prozent der Verkaufssumme betragenden "alou" zu kassieren.

In diesem Fall ist die Feudalangabe fällig geworden, als Aena Ende der 60er Jahren Grundstücke im Pla de Sant Jordi bei Palma erworben hatte, um den Flughafen Son Sant Joan zu erweitern. Obwohl dies damals mittels Enteignungen geschah, müsse der "alou" bezahlt werden, argumentierte der Richter. Anders als ein Gericht erster Instanz sah er die Angelegehneit auch nicht als verjährt an.

Der "alou" - oder "alodio" auf Spanisch - ist ein aus dem Mittelalter stammendes dingliches Recht, ähnlich einer Hypothek. Nach Mallorca gelangte der "alou" mit der Eroberung 1229 durch Jaume I. von Aragon. Der König teilte die Insel unter Adligen und hohen Kirchenmännern auf, die seinen erfolgreichen Feldzug unterstützt hatten. Da diese das Land nicht selbst bewirtschafteten, überließen sie die Grundstücke und Ländereien Bauern und ehemaligen Soldaten. Im Gegenzug sicherten sie sich allerdings durch Eintragung eines "alous" ins Grundbuch eine finanzielle oder auch materielle Gegenleistung.

Will heißen: Wenn der neue Eigentümer des Anwesens dieses zu einem späteren Zeitpunkt nicht an seine Kinder oder Erben weitergab, sondern für Geld verkaufte, musste er einen Teil der Verkaufssumme - in der Regel zwei Prozent - an den ursprünglichen Eigentümer beziehungsweise dessen Nachfahren abgeben. Wenngleich es sich beim alou anfangs um etwas Aufgezwungenes handelte, fand er irgendwann Eingang ins bürgerliche Recht des spanischen Königreichs - wo er sich bis heute hartnäckig hält.

Da die Löschung solcher Grundbucheinträge in Spanien zudem nicht einfach zu erwirken und meist mit Kosten, etwa einer Einmalzahlung, die doppelt so hoch sein muss wie der beim Verkauf fällige alou, verbunden ist, sind mit einem solchen Recht belastete Grundstücke auf Mallorca noch weit verbreitet. Heute noch können also die Nachfahren der einstigen Feudalherren, die zwar nicht das Anwesen an sich, aber den darauf eingetragenen alou geerbt haben, eine Beteiligung am Verkaufserlös einfordern - auch wenn viele inzwischen freiwillig darauf verzichten.

Vor gut zwei Jahren hatte auf Mallorca ein Fall für Aufregung gesorgt, bei dem die Marquesa María Almudena de Padura y España von einer Familie in Palmas Vorort Es Pil.lari nach einem Hausverkauf einen "alou" in Höhe von 1.800 Euro kassieren wollte. Das Paar hatte daraufhin geklagt - und gewonnen. Später setzten die beiden Mallorquiner ihren Kampf gegen eine aus ihrer Sicht nicht mehr zeitgemäße Regelung fort und übergaben dem Balearen-Parlament 12.000 Unterschriften, um die Abschaffung "der auf den Inseln immer noch existierenden Feudalabgaben" zu fordern. /sts