Die Ortspolizei von Palma de Mallorca hat im Laufe eines Jahres knapp 6.00 Knöllchen wegen Verstößen gegen die Benimm-Regeln verteilt. Die meisten Verstöße gegen die Verordnung für ziviles Miteinander, die im April 2014 in Kraft getreten war, wurden hinsichtlich des Straßenverkaufs, des Alkoholkonsums sowie des Drogenbesitzes festgestellt.

Die Benimm-Regeln waren lange Zeit im Vorfeld diskutiert worden und hatten auch in bundesdeutschen Medien für große Aufmerksamkeit gesorgt. Sie richten sich sowohl an Residenten, als auch Urlauber an der Playa de Palma.

Die Knöllchen im einzelnen während des ersten Jahres:

- illegaler Straßenverkauf: 1.685 Verstöße

- Alkoholkonsum auf offener Straße/Störung der Anwohner: 1.820 Verstöße

- Drogenbesitz: 842 Verstöße

- Illegales Hütchenspiel: 504 Verstöße

- Massagen und andere illegale Angebote: 473 Verstöße

- Trinkgelage: 327 Verstöße

- Mitnahme von Glasflaschen am Strand: 150 Verstöße

- Urinieren in der Öffentlichkeit: 82 Verstöße

- Laute Musik: 44 Verstöße

- Exhibitionismus: 5 Verstöße

- Ansprache von Prostituierten: 4 Verstöße

- (Anstiftung zum) Balconing: 4 Verstöße

Benimm-Regeln: Das ist erlaubt, das ist verboten

Unklar ist unterdessen, wie es mit den Benimm-Regeln weitergeht. Die neue Linksregierung hat angekündigt, die Verordnung Ende des Jahres aufzuheben. An der Playa de Palma soll aber weiterhin auf die Einhaltung der Regeln geachtet werden. /ff