Das balearische Oberlandesgericht auf Mallorca hat einen deutschen Polizisten wegen versuchter Vergewaltigung zu einem Jahr Haft verurteilt. Die Richter sahen es laut dem Urteil vom Freitag (28.11.) als erwiesen an, dass der Mann im Juli 2012 den betrunkenen Zustand einer damals 17-jährige Spanierin an der Playa de Palma ausnutzte, um mit ihr Sex zu haben. Dem Opfer wird außerdem Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 Euro zugesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In dem Prozess, in dem Aussage gegen Aussage stand, bleiben die Richter damit deutlich unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von sieben Jahren. In dem Urteil wird darauf verwiesen, dass der 28-Jährige nicht vorbestraft ist, mit der Justiz kooperierte und auch das Alter des Opfers nicht habe einschätzen können. Zudem habe auch der Angeklagte unter Akoholeinfluss gestanden, und die sexuellen Handlungen hätten an einem öffentlichen Ort stattgefunden.

Die Richter stellen aber auch klar, dass der Deutsche der jungen Frau angesichts ihrer Alkoholvergiftung hätte helfen müssen statt ihre Situation auszunutzen. Sexuelle Handlungen mit einer Frau, die sich weder auf den Beinen halten noch sprechen könne, stellten einen Missbrauch dar. Das ändere auch nicht der Umstand, dass das Opfer zuvor auf der Tanzfläche einer Penetration mit den Fingern zugestimmt habe, wie der Angeklagte ausgesagt hatte.

Die Spanierin und der Deutsche hatten sich in der bekannten Diskothek MegaPark kennengelernt und waren anschließend an den Strand gegangen. Laut dem Urteil konnte sich die Frau zu diesem Zeitpunkt kaum mehr auf den Beinen halten, und der Verurteilte habe ihren volltrunkenen Zustand ausgenutzt. Allerdings griff ein weiterer Urlauber, der die Szene beobachtet hatte, ein, und der Deutsche wurde schließlich festgenommen. In dem Prozess stritt er ab, dass es am Strand zum Sex gekommen sei. Die Frau sagte aus, sich wegen ihres volltrunkenen Zustands kaum erinnern zu können. /ff/sds