Die Stadt Palma muss dem MegaPark keine Entschädigung über 4,9 Millionen Euro zahlen, weil sie vor Jahren einen Public-Viewing-Bildschirm an der Fassade des Partytempels letztlich verbot. Das hat das balearische Oberlandesgericht in zweiter Instanz entschieden.

Die MegaPark-Unternehmen Mega Ocio S.L. und Palma Management S.L. hatte 2005 eine Lizenz zur Installation des Großbildschirms beantragt und auch erhalten. Somit konnten die mehrheitlich deutschen Urlauber direkt an der Playa de Palma die Fußball-WM 2006 verfolgen.

Allerdings wäre für den Großbildschirm noch eine weitere Lizenz zur Inbetriebnahme notwendig gewesen, die zunächst nicht beantragt wurde und erst 2007 erteilt wurde. In einer Entscheidung, die nun für rechtens erklärt wurde, verbot die Stadt daraufhin eine weitere Nutzung des Bildschirms.

Statt der erwarteten knapp 5 Millionen Euro Entschädigung muss der MegaPark nun auch die Gerichtskosten tragen. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist nicht mehr anfechtbar.