Die Saufgelage unter Einheimischen wie auch Mallorca-Urlaubern sollen auch nach dem Ende der Benimmregeln in Palma de Mallorca nicht zurückkehren. Die Stadtverwaltung will erneut eine Verordnung anwenden, die unter der früheren Mitte-Links-Regierung (2007-2011) eingeführt worden war. Sie sieht vor, dass spezielle Interventionszonen im Stadtgebiet festgelegt werden, wo die Polizei gegen Saufgelage einschreitet. In der Vergangenheit war dies am Paseo Marítimo der Fall, aber auch an einem Teil der Playa de Palma. Wie das konkret aussehen soll, ist aber derzeit noch unklar.

Die Hoteliers an der Playa de Palma fürchten dennoch, dass die Exzesse im wichtigsten Urlaubsgebiet von Mallorca wieder zunehmen. Wenn es kein klares Regelwerk gebe, seien die Zuständigkeiten von Orts- und Nationalpolizei etwa beim Vorgehen gegen fliegende Händler und Hütchenspieler nicht eindeutig, heißt es beim Hoteliersverband der Playa de Palma gegenüber der MZ-Schwesterzeitung "Diario de Mallorca". In Palmas Rathaus dagegen befürchtet man keinerlei gesetzliche Grauzone, wie es heißt: Es gebe 23 weitere Verordnungen, mit denen sich die Verstöße hinreichend ahnden ließen.

Das balearische Verwaltungsgericht hatte die "Verordnung für zivilisiertes Miteinander", die die konservative Vorgängerregierung in Palma de Mallorca beschlossen hatte, vergangene Woche gekippt. Die Richter begründen ihr Urteil mit Versäumnissen beim Nachweis der Zuständigkeit der Stadtverwaltung. Geklagt hatte der Dachverband der Einwohnervereinigungen in Palma.

Die "Verordnung für zivilisiertes Miteinander" legte mit 113 Artikeln einen umfangreichen Normenkatalog zu Sittenfragen vor, der von der Reglementierung von Straßenkunst, Unterschriftensammlungen oder Kinderspielen auf öffentlichen Gehwegen über Verbote von Straßenverkauf, Trinkgelagen und Straßenprostitution bis hin zu Strafen für das Herumlaufen in Bikini oder Badehose in der Innenstadt reichte. Im Sommer 2014 wurde speziell an der Playa de Palma kontrolliert. /ff