Der Prozess Nóos wird fortgesetzt - und auch Königsschwester Cristina de Borbón ist unter den 17 Angeklagten, die ab diesem Dienstag (9.2.) aussagen müssen. Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts, die sogenannte Doktrin Botín nicht anzuwenden, muss die Infantin weiterhin auf der Anklagebank Platz nehmen. Unter strengen Sicherheitsauflagen wird nun nach der Prozesseröffnung am 11. Januar im improvisierten Gerichtssaal im Gewerbegebiet Son Rossinyol in Palma mit den Vernehmungen begonnen.

Den Anfang macht "Pepote" Ballester, Generaldirektor für Sport der früheren Matas-Regierung. Der frühere Segel-Olympia-­Sieger war der oberste Sportverantwortliche der Matas-Landes­regierung. Allein auf Mallorca flossen damals 2,8 Millionen Euro für die Organisation zweier Tagungen über „Sport und Tourismus". Ballester ist geständig und kann deswegen mit Strafminderung rechnen. Da auch weitere Angeklagte zuletzt versuchten, mit der Staatsanwalt zu ähnlichen Deals zu kommen, dürfte es für die Hauptangeklagten zunehmend eng werden.

Prozess Nóos: alle Hintergründe

Nicht mehr als Angeklagter, sondern nur als Zeuge aussagen muss unterdessen Miguel Tejeiro, Ex-Buchhalter des Instituto Nóos. Er hatte geltend gemacht, dass er keinerlei Entscheidungsbefugnis gehabt habe. Die Organisation Manos Limpias zog die Anklage gegen ihn zurück.

In dem Prozess geht es um das Firmengeflecht rund um das Instituto Nóos, das Cristinas Mann Iñaki Urdangarin zusammen mit seinem Geschäftspartner Diego Torres aufbaute. Es soll dazu gedient haben, zwischen 2003 und 2009 bei Geschäften mit politischen Institu­tionen Steuergelder in Höhe von rund 6 Millionen Euro zu veruntreuen. Die Infantin war Teilhaberin der Consultinfirma Aizoon, einer mutmaßlichen Tarnfirma, und bestritt mit deren Geld ­Ausgaben für Haus, Reisen und Annehmlichkeiten. /ff