Bereits im Wahlkampf vor gut einem Jahr angekündigt, seitdem von den Hoteliers unter Beschuss genommen, immer und immer wieder Streitpunkt im Parlament und sogar innerhalb der Linksparteien - doch allen Widrigkeiten zum Trotz ist die Touristensteuer nun beschlossene Sache: Ab 1. Juli müssen Urlauber sie auf Mallorca und den anderen Balearen-Inseln bezahlen. Das hat das balearische Parlament am Dienstag (22.3.) mit breiter Mehrheit entschieden. Während Sozialisten, Més und Podemos für die Abgabe stimmten, lehnten die konservativen Parteien PP und Cuidadanos das Gesetz ab. Die Regionalpartei Pi enthielt sich.

Je nach Unterkunftsart werden pro Übernachtung zwischen 50 Cent (etwa für Hostals und Landhotels) und 2 Euro (Fünf-Sterne- und Vier-Sterne-Superior-Hotels) fällig; in der Nebensaison gelten halbierte Tarife, Kinder bis 16 Jahre sind von der Abgabe befreit. Fließen sollen die Einnahmen nicht nur in den Umweltschutz, sondern auch in die Innovation. Neu aufgenommen wurde in diesem Bereich die Forschung zur Bekämpfung des Klimawandels. Die Finanzierung sozialer Belange, etwa der Bau von Altenheimen, für die sich Més ausgesprochen hatte, wurde dagegen endgültig abgelehnt. Verteilt werden sollen die Gelder auf die vier Balearen-Inseln nach dem üblichen Verteilungsschlüssel, der etwa auch für die Finanzierung der Inselräte gilt.

Wie das neue Steuergesetz in die Praxis umgesetzt wird, ist noch nicht völlig klar. Mallorcas Hoteliersverband FEHM verschickte zwar umgehend eine Pressemitteilung - machte darin aber lediglich erneut seine Ablehnung deutlich und warnte vor sinkender Rentabilität und ausbleibenden Investitionen. Die Nachfrage, wie die Steuer in den Insel-Herbergen eingezogen werde, konnte Sprecherin Maria Renart nur mit einem Schulterzucken beantworten. „Jedes Hotel ist eine eigene Welt, wie sie die Abgabe erheben, ist ihre Sache." Fakt sei nur, dass die Steuer ab 1. Juli kassiert und anschließend ans Finanzamt abgeführt werden müsse.

Jaume Horrach von der Hoteliervereinigung Alcúdia-Can Picafort sieht die Sache gelassen. „Wir haben noch drei Monate, da ist noch genug Zeit, um das abzustimmen." Während Pauschaltouristen von den Reiseveranstaltern informiert werden müssten, bestehe seitens der Hoteliers keine Informationspflicht. „Dennoch wollen wir auf unserer Website darüber aufklären, damit Individualreisende es nicht erst bei ihrer Ankunft erfahren", sagt Horrach, der die JH Hotels in Alcúdia leitet. Wobei auch das keine böse Überraschung wäre, da es sich um geringe Summen handle und man auch an vielen anderen Orten zusätzliche Abgaben entrichten müsste.

Auch Dieter Süssmann, Direktor im Finca-Hotel Predio Son Serra in der Gemeinde Muro, versteht die Aufregung nicht. Gäste, die ab jetzt buchen, will er per Mail auf die neue Steuer hinweisen, und die, die schon reserviert haben, werde er vor Ort informieren. „Gleich zur Begrüßung." Könnte das Protest geben? „Natürlich nicht", bekräftigt der Deutsche - der die Urlaubersteuer für eine „vernünftige Sache" hält.

Die deutschen Reiseveranstalter traf der Beschluss so kurz vor den Osterfeiertagen recht unverhofft, die Details werden wohl erst in den kommenden Wochen geregelt. Alltours teilte aber bereits mit, dass man die Steuer nicht über den Reisepreis abwickeln werde, sondern die Urlauber sie vor Ort zahlen müssten. Die TUI will ihre Gäste ab sofort über die Touristensteuer informieren - sowohl Neukunden als auch diejenigen, die ihre Mallorca-Reise bereits gebucht haben. In den neuen Katalogen würde die Abgabe dann in den Preisteil aufgenommen, heißt es.

Das balearische Tourismusministerium verschickte bereits am Mittwoch (23.3.) Informationsschreiben an die Spanischen Tourismusbüros in Deutschland und Großbritannien. Post bekommen in den kommenden Tagen auch alle wichtigen Reise­veranstalter sowie der deutsche und britische Dachverband. Noch in Arbeit ist derzeit eine eigene Website, auf der Sinn und Zweck der neuen Öko-Abgabe erklärt werden - und wo künftig auch die Verwendung der Gelder transparent gemacht werden soll. Befürchtungen, die Einnahmen würden am Ende eh zweckentfremdet, seien aber ohnehin unberechtigt, heißt es aus dem Ministerium. Denn während Steuern nach deutschem Recht überhaupt nicht zweckgebunden erhoben werden dürften, sei dies in Spanien möglich - und sogar in Artikel 2.2 des neuen Gesetzes über die „Steuer für nachhaltigen Tourismus" festgeschrieben.