Wie gut, dass der 1. Juli auf einen Freitag fällt - und nicht auf Samstag, wenn der Hauptanreisetag in vielen Hotels ist. So bleibt ein Tag, um sich für die Abwicklung der neuen Touristensteuer auf den Balearen warmzulaufen, die im Juli in Kraft tritt. Zwischen 0,50 und 2 Euro pro Tag und Urlauber werden fällig, einzukassieren von der Touristenunterkunft, Kreuzfahrtschiffe inklusive. Allerdings gibt es Rabatte für die Nebensaison und für Langzeiturlauber.

Im balearischen Tourismusministerium liefen die Vorbereitungen bis zuletzt auf Hochtouren: Eine Website, die auf Spanisch, Katalanisch, Deutsch und Englisch über die „Steuer für nachhaltigen Tourismus" informiert, wurde am Montag freigeschaltet (www.illessostenibles.travel). Mehrsprachige Info-Flyer mit dem Slogan „Dein Urlaub. Deine Inseln. Dein Beitrag" sollen in diesen Tagen an die Hotels ausgeliefert werden.

„Wir haben alle Beteiligten langfristig informiert und erwarten keine Komplikationen", so Tourismusminister Biel Barceló zur MZ zwei Tage vor dem Stichtag. Natürlich könne es kleinere Anlaufschwierigkeiten geben, das Verfahren werde sich aber schnell einspielen. Auch die Broschüren träfen rechtzeitig ein - man habe gar nicht geplant gehabt, sie vorab zu verteilen.

Touristensteuer auf Mallorca: zehn Fragen, zehn Antworten

Das Feld wird gleichermaßen logistisch wie kommunikativ bereitet. Als Imagemaßnahme dürfte auch eine Studie zu werten sein, die die neue Abgabe als Jobmotor verkauft: Im Auftrag des Tourismusministeriums analysierte eine Consultingfirma für 17.000 Euro die Auswirkungen. Quintessenz: Auch falls wegen der Abgabe tatsächlich ein paar Urlauber weniger kommen sollten, was unwahrscheinlich sei, werde die Investition der Steuereinnahmen in Umwelt- und Infrastrukturprojekte das Bruttoinlandsprodukt steigern und 700 Jobs schaffen.

Das ist eine Rechnung, die der Hoteliersverband in Frage stellt. Eine Steuer an sich schaffe erstmal keine Arbeitsplätze, erklärte die Vorsitzende Inma Benito, zudem geschehe dies auf dem Rücken der Tourismusbranche. Benito kritisierte außerdem die Methodik der Studie als „unpräzise".

Nicht nur auf Hoteliers, auch auf Ferienvermieter kommt erst einmal Bürokratie zu. Sie alle müssen sich bis Ende Juli in einem Register eintragen (Declaración Censal de Alta mittels „Modelo 017") und eines der Bezahlmodelle wählen, etwa die direkte Bezahlung (estimación directa) oder die für große Hotels praktischere Schätzung aufgrund von Bettenzahl, Auslastung und Öffnungsdauer

(estimación objetiva).

Das balearische Finanzamt stellte zudem klar, dass die Steuer für alle touristischen Unterkünfte gelte - nicht nur für die offiziellen viviendas vacacionales, also vor allem Fincas, sondern auch für jene Apartments, die bislang ohne gesetzliche Grundlage an Urlauber vermietet werden. Theoretisch wird die Steuer immer dann fällig, wenn touristische Dienstleistungen angeboten werden, die Wohnung touristisch vermarktet werde, aber auch, wenn die Vermietungszeit unter zwei Monaten liege. „Wir unterstellen dann Ferienvermietung", so die Leiterin des balearischen Finanzamts, Maria Antònia Truyols, zur MZ-Schwesterzeitung „Diario de Mallorca" . Sei das nicht der Fall, müsse der Besitzer etwa mit einem Vertrag nach dem spanischen Mietgesetz (LAU) den Gegenbeweis antreten.

Die Einwände, dass ein Apartment derzeit gar nicht als Ferienwohnung angemeldet werden kann, solange die Pläne zur Neuregelegung der Branche nicht umgesetzt sind, lässt der Fiskus nicht gelten. „Die Ferienwohnung mag illegal sein, aber die Steuer wird auf alle Touristenaufenthalte angewandt", so Truyols - ein solches Vorgehen habe in ähnlichen Fällen auch die EU-Rechtssprechung bestätigt.

Das Finanzamt mag zwar nicht genügend Inspektoren haben, um dies wirklich in der Praxis zu überprüfen. Vorbereitet hat sich der Fiskus in jedem Fall auf Anfragen aller Art zur Touristensteuer. Auf der Website wurden Formulare und Merkblätter veröffentlicht, auch eine eigene Hotline ist geschaltet.

Die Service-Telefonnummer lautet 971-78 43 52 (Mo-Fr 9-14 Uhr). Schriftliche Fragen an die balearische Finanzbehörde können hier gesendet werden.