Die Info-Flyer werden Korrektur gelesen, Pappaufsteller für die Hotels vorbereitet, eine Website bis voraussichtlich Montag programmiert: Der Countdown für die Touristensteuer auf den Balearen läuft. Ab dem 1. Juli müssen alle Urlauber ab 17 Jahren pro Übernachtung eine Abgabe in Höhe von 50 Cent bis 2 Euro zahlen, die in Projekte unter anderem für Nachhaltigkeit und Infrastruktur fließen soll.

Was seit Langem feststeht und Ende März vom Balearen-Parlament offiziell beschlossen wurde, wurde im Detail allerdings erst in letzter Minute festgezurrt. Nach dem Votum des Consell Consultiu, einem beratenden Gremium der Landesregierung, hat das Kabinett am Donnerstagmorgen (23.6.) eine leicht geänderte Fassung des Umsetzungsdekrets beschließen - reine Formsache, wie ein Sprecher im Finanzministerium betont. Die anschließende Veröffentlichung im balearischen Gesetzblatt (BOIB) kommt dann noch gerade rechtzeitig zum Stichtag 1. Juli.

Nach jetzigem Stand der Dinge müssen Urlauber bei der Ankunft im Hotel das Portemonnaie oder die Kreditkarte zücken. Die Abgabe wird in den Unterkünften eingezogen, allerdings separat zum Übernachtungspreis. „Der Check-in ist die beste Gelegenheit, da müssen sich die Urlauber ohnehin ­ausweisen und registrieren", erklärt eine Sprecherin der Hoteliersvereinigung FEHM gegenüber der MZ. Beim Check-out dagegen würde dies nur unnötig Zeit kosten. Letztendlich sei die Abwicklung aber Sache des einzelnen Hoteliers.

Zur Kasse gebeten werden an der Rezeption Individualreisende genauso wie Pauschalurlauber, die über einen Reiseveranstalter gebucht haben. „Rechtlich ist die Touristensteuer auf Mallorca wie die Kurtaxe hier in Deutschland zu betrachten", erklärt TUI-Sprecherin Kathrin Spichala. „Die Zahlung wird vor Ort direkt an den Hotelier geleistet." Auch später werde man deswegen die Öko-Abgabe nicht in den Reisepreis einrechnen.

Statt kassiert wird informiert: „Gäste werden bei der Buchung im Reisebüro bzw. online auf die Details hingewiesen", heißt es beim Reiseveranstalter Alltours. Die Landesregierung habe hierzu im Übrigen „ausreichend und zeitnah" informiert. TUI-Sprecherin Spichala verweist auf eine sogenannte Zwangsinformation, die in die Buchungssysteme integriert worden sei. Die Infos seien zudem auch in der Reisebestätigung enthalten, erklärt Thomas-Cook-Sprecher Mathias Brandes. „Zusätzlich weisen wir in den Reiseunterlagen, die wir den Kunden circa 20 Tage vor Reiseantritt zusenden, prominent darauf hin, dass die Touristensteuer vor Ort zu zahlen ist."

Zehn Fragen, zehn Antworten: alle Details zur Touristensteuer

Am meisten zu tun ist also bei den Hoteliers - und beim balearischen Finanzamt, das bereits mehr als ein Dutzend Informationsveranstaltungen für Hoteliers und Ferienvermieter auf den Balearen abgehalten hat. Dabei geht es nicht nur um die Einziehung, sondern vor allem um die Abführung der Abgabe. Dafür gibt es unterschiedliche Varianten, die meisten Hoteliers dürften laut FEHM auf Basis einer Schätzung je nach Bettenzahl, durchschnittlicher Auslastung und Öffnungsdauer der Unterkunft zum Quartalsende zahlen. Was kompliziert klingt, ist nach Einschätzungen in der Branche wohl eher eines der einfacheren spanischen Steuergesetze.

Vertrackt bleibt dagegen die Frage, was mit den bislang nicht legalisierten Ferienapartments passiert. Um diese Frage kreisten auch die Einwände des Consell Consultiu. Die aktualisierte Regelung sieht nun vor, dass nur solche Ferien­unterkünfte die Steuer einziehen müssen, die „touristische Dienstleistungen" anbieten. Anders gesagt: Theoretisch sind nicht genehmigte Ferienwohnungen im Gesetz bereits berücksichtigt, in der Praxis muss die Landesregierung aber erst die geplante Neuregulierung der Ferienvermietung umsetzen.