Der Oberste Gerichtshof der Balearen hat einen Teil der Durchführungsbestimmungen für nichtig erklärt, die die konservative Vorgängerregierung im April 2015 für das Tourismusrahmengesetz erlassen hatte. Die Bestimmungen fielen in die Zuständigkeit der Inselräte auf Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera, heißt es zur Begründung in dem Urteil. Geklagt hatte der Inselrat auf Formentera.

Für nichtig erklärt wurde unter anderem die Regelung zur Anmeldung touristischer Aktivitäten, zu den Inspektionen oder den Verkauf von Gästebetten, deren Zahl gesetzlich limitiert ist. Die sonstigen Punkte der Durchführungsbestimmungen blieben aber in Kraft, heißt es. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.

Mit den beanstandeten Bestimmungen hatte die Landesregierung die Ausführung eines weitreichenden Tourismusgesetzes geregelt, mit dem der frühere Tourismusminister Carlos Delgado (Volkspartei, PP) den Hoteliers neue Investitionsmöglichkeiten eröffnet hatte, unter anderem durch die Aufstockung von Hotels, die die Zahl ihrer Sterne erhöhen.

Experten hatten bereits zum Zeitpunkt der Verabschiedung Zweifel angemeldet. Nun wird damit gerechnet, dass die Inselräte Bestimmungen zu den beanstandeten Punkten erlassen. /ff