Gegen die Ausführungsbestimmungen der seit Juli auf den Balearen geltenden Touristensteuer hat der Hoteliersverband auf Mallorca (FEHM) am Freitag (16.9.) Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt. Das teilt der mächtige Verband auf seiner Website mit, ohne über den Inhalt der Beschwerde Auskünfte zu geben.

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Mit der Beschwerde will der Verband einen Gerichtsprozess gegen die Ausführungsbestimmungen in Gang setzen. Dazu werde man fristgerecht die entsprechenden juristischen Argumente nachliefern, heißt es auf der Website. Vorsitzende Inmaculada Benito sprach am Freitag gegenüber der mallorquinischen Lokalpresse lediglich von "Unregelmäßigkeiten" in den Bestimmungen, gegen die man vorgehe.

Der Vorstoß der Hoteliers traf bei der balearischen Landesregierung auf Überraschung, die Generaldirektorin für Tourismus, Pilar Carbonell, erfuhr von ihm nach eigenen Angaben aus den Medien. "Wir wissen von nichts." Man sei unbesorgt, die Steuer werde seit Juli ohne Probleme eingetrieben. Man werde zunächst abwarten, ob die Beschwerde zugelassen werde. Ein Treffen mit den Hoteliers schloss Carbonell aus.

Die „Steuer für nachhaltigen Tourismus", wie sie offiziell heißt, wird pro Person und pro Tag erhoben. Zwischen 0,50 und 2 Euro werden in der Touristenunterkunft fällig. Auch Kreuzfahrturlauber müssen zahlen. /ff/tg