Ein klauender Wachmann darf fristlos entlassen werden, selbst wenn es nur um ein kleines nächtliches Eis auf dem Flughafen auf Mallorca geht. Das entschieden die Richter des Oberlandesgerichts in Palma am Donnerstag (17.11.), wie die Nachrichtenagentur Efe informiert.

Der umstrittene Anlass liegt bereits mehr als zwei Jahre zurück. Ein Wachmann auf dem Flughafen genehmigte sich gegen 4.30 Uhr ein Speiseeis aus einer über Nacht geschlossenen Cafetería im vierten Stock des Airports in Palma. Zu seinem Pech wurde er dabei von einer Mitarbeiterin einer anderen Bar beobachtet, die gerade dabei war, den Laden zu öffnen. Zu seinem zusätzlichen Pech meldete die Mitarbeiterin den Vorfall und beide Verkaufsstellen gehören demselben Betrieb an.

Als der Wachmann am nächsten Tag von seinem Chef zur Rede gestellt wurde, gab er den Diebstahl zu, entschuldigte sich bei allen Beteiligten und bezahlte das Eis. Dennoch erhielt er wenige Tage später eine fristlose Entlassung ausgehändigt, gegen die er vor Gericht zog. Gegen ein Urteil in erster Instanz, die der Firma Recht gab, legte er Berufung ein. Das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung nun in letzter Instanz.

In der Urteilsbegründung heißt es: Ein Wachmann, "dem die Aufsicht über die Güter der Firma anvertraut wird", begehe ein "ausreichend schweren Verstoß gegen den Arbeitsvertrag", wenn er ein Eis aus den ihm anvertrauten Gütern entwende. Auch der Umstand, dass er das Eis anschließend bezahlt habe, "kann den schweren Verstoß nicht wegwischen". Die fristlose Kündigung stelle deswegen keine übertriebene Reaktion des Unternehmens dar. /tg