Das legale Vermieten von Ferienwohungen auf Mallorca und den Nachbarinseln wird weder leicht noch billig. Der von der Balearen-Regierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Regulierung einer sich bislang in einer rechtlichen Grauzone abspielenden wachsenden Branche räumt den kommerziellen Nutzern von Portalen wie Airbnb und anderen Urlaubsvermietern einige schwer zu nehmende Hürden in den Weg. Und sobald diese alle überwunden sind, soll die Anmeldung einer Ferienwohnung in der bislang nur für Hoteliers geltenden Bettenbörse auch nochmal richtig Geld kosten. Im Gespräch sind 600 bis 1.000 Euro pro Urlauberbett.

Den genauen Betrag soll der jeweilige Inselrat festlegen. Zum Vergleich: Hoteliers zahlen zur Zeit mindestens 4.300 Euro für jedes neu angemeldete Urlauberbett in dieser Bettenbörse. Während die Anmeldung eines Hotelbetts allerdings nur einmal fällig also nicht erneuert werden muss, soll die Lizenz einer Ferienwohnung nach fünf Jahren wieder verfallen.

Vermieter, die ihre Wohnung bislang illegal oder zumindest auf nicht regulierte Weise vermietet haben, stellt sich folgendes Hauptproblem. Insgesamt soll diese Aktivität erlaubt werden. Aber ein Großteil der aktuell vermieteten Wohnungen werden die strengen Kriterien nicht erfüllen. Und da insgesamt ein Höchstlimit von Ferienwohnungen festgelegt wird, das weit unter den Schätzungen des aktuellen Angebots liegt, wird es vielen Vermietern unter der Androhung von hohen Geldstrafen verboten sein, ihre Tätigkeit fortzuführen. Der Vermieterverband Aptur geht von 122.000 Betten aus, die aktuell im Angebot sind. Das Limit der Landesregierung soll bei 43.000 Betten liegen. Zwei von drei Urlauberbetten würden bei dem vorgesehen Hürdenlauf also rausfallen.

Legalisieren von Ferienwohnungen - ein Hürdenlauf

1. Hürde: Stadtviertel darf nicht überlaufen sein

Um eine Wohnung legal an Urlauber zu vermieten, muss diese in einem Gebiet liegen, das der Inselrat für diese Tätigkeit zulässt. Diese Einteilung steht noch nicht fest. Die Einteilung soll der Inselrat in Rücksprache mit den Kommunen übernehmen. Gerade Stadtviertel, die als touristisch überlaufen gelten, dürften aber von der Legalisierung ausgeschlossen werden. Auch Landschafts- oder Naturschutzgebiete werden sicherlich durch das Raster fallen.

2. Hürde: Keine Neubauten

Neubauwohnungen sollen von der Ferienvermietung ausgeschlossen werden. Der Gesetzentwurf schreibt ein Mindestalter von zehn Jahren vor. Damit will die Landesregierung der Immobilienspekulation einen Riegel vorschieben. Es sollen also keine neuen Gebäude mit Ferienwohnungen hochgezogen werden.

3. Hürde: Nachbarn müssen einverstanden sein

Um eine Ferienwohnung als solche offiziell anzumelden, wird der künftige Vermieter davon abhängig sein, dass die Eigentümergemeinschaft des jeweiligen Hauses dies explizit zulässt. Ohne sich mit Nachbarn abzustimmen, darf man seine Wohnung also nicht an Urlauber vermieten. Im Gespräch ist zudem noch, inwieweit die Wohnung behindertengerecht sein muss. Im Extremfall wären alle Gebäude ohne Aufzug von der Ferienvermietung ausgeschlossen.

4. Hürde: Bauliche Anpassung

Die Wohnung sowohl über einen eigenen Wasserzähler als auch über ein Energie-Effizienz-Zertifikat verfügen. Der Urlauber müsse zudem eine Telefonnummer bekommen, bei der er im Falle von Fragen oder Notfällen 24 Stunden jemand erreichen kann. Beim jedem Wechsel muss ein Putzdienst eine ordentliche Reinigung garantieren.

5. Hürde: Geldbeutel

Wer all diese Voraussetzungen erfüllt hat, muss sich auch überlegen, ob er bereit ist eine ordentliche Investition vorzuschießen. Bis zu 1.000 Euro pro angebotenem Urlauberbett sind im Gespräch. Bezahlt wird also für die zugelassene Personenzahl in der anzumeldenden Wohnung. Für ein Apartment mit drei Schlafzimmern mit jeweils einem Doppelbett wären also zwischen 3.600 und 6.000 Euro fällig.