Nach der Bekanntgabe des Urteils im Fall Nóos am Freitagmittag (17.2.) will Antikorruptionsstaatsanwalt Pedro Horrach die Hafteinweisung von Königsschwager Iñaki Urdangarin und seinem früheren Geschäftspartner Diego Torres beantragen. Entschieden werden soll darüber bei einer Anhörung in der kommenden Woche, wie aus Justizkreisen verlautete. Angesichts der festgelegten Haftstrafen von sechs Jahren und drei Monaten, bzw. acht Jahren und sechs Monaten bestehe Fluchtgefahr, so Horrach. Üblich ist eine Hafteinweisung bei Strafen von mindestens fünf Jahren, auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Freigesprochen von den ihr vorgeworfenen Steuerdelikten wurde dagegen Infantin Cristina, die Schwester des spanischen Königs Felipe. Allerdings muss sie 265.000 Euro Strafe für den entstandenen Schaden zahlen, wie das balearische Oberlandesgericht in dem seit Monaten erwarteten Urteil entschied. Insgesamt betrifft das Urteil der vorsitzenden Richterinnen Samantha Romero, Rocío Martín y Eleonor Moyá 17 Angeklagte.

Haftstrafen für Urdangarin, Torres und Matas

Iñaki Urdangarin wurde unter anderem wegen Betrug, Veruntreuung und Steuerdelikten schuldig gesprochen, er muss außerdem 512.000 Euro Strafe zahlen. Schuldspruch auch für seinen Ex-Geschäftspartner Diego Torres, für ihn wurde unter anderem wegen Geldwäsche, Steuerdelikten und Betrug eine Haftstrafe von acht Jahren und sechs Monaten sowie eine Geldstrafe in Höhe von 1.723.843,10 Euro ausgesprochen.

Der frühere balearische Ministerpräsident Jaume Matas muss laut dem Urteil wegen Amtsmissbrauch und Betrug drei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Weitere Haftstrafen: 15 Monate für Pepote Ballester (Generaldirektor für Sport der Matas-Regierung), 18 Monate für Gonzalo Bernal (Ex-Direktor der Stiftung Illesport), ein Jahr für Juan Carlos Alía (Ex-Leiter der Tourismusbehörde Ibatur) und ebenfalls ein Jahr Miguel Angel Bonet (früherer juristischer Berater der Tourismusbehörde Ibatur). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft kann aber die sofortige Hafteinweisung anordnen.

Zwielichtige Geschäfte im Schatten des Königshauses

In dem Skandal geht es um die Geschäfte rund um das formal als gemeinnützig eingestufte Instituto Nóos, bei denen im Schatten des spanischen Königshauses öffentliche Gelder veruntreut wurden. Urdangarin und Diego Torres verdienten bis 2008 mit der Ausrichtung obskurer und überteuerter Tagungen - auf Mallorca etwa zum Thema Sport und Tourismus - etliche Millionen Euro, die dann in dem Firmengeflecht verschwanden und zudem nicht ordnungsgemäß versteuert wurden. Aus den Einkünften wurden auch private Ausgaben der Familie von Infantin Cristina bestritten.

Freisprüche

Freigesprochen wurden neben Mitarbeitern Urdangarins vor allem die Angeklagten der Kapitel Madrid und Valencia. Dabei ging es um drei "Valencia Summits" - auch hier standen wie in Palma "Sport und Tourismus" auf dem Programm - für je 1,04 Millionen Euro und einen Vertrag über 380.000 Euro für die Lobby-Arbeit zur Ausrichtung von Europa-Spielen, die nie stattfanden. Im Fall von Madrid ging es um 114.000 Euro, die zwischen 2007 und 2009 für Lobby-Arbeit gezahlt wurden - Urdangarin wollte helfen, die Olympischen Spiele 2016 nach Madrid zu holen.

Auf freiem Fuß bleiben Miguel Tejeiro, Sekretär des Instituto Nóos und Schwager von Torres (die Anklage war zurückgezogen worden), Marco Antonio Tejeiro Losada (Buchhalter und ebenfalls Schwager von Torres), Luis Lobón Martín (Ex-Tourismussekretär der Region Valencia), José Manual Aguilar Colás (Ex-Direktor der Stadt der Künste und Wissenschaften in Valencia), Jorge Vela Bargués (Ex-Direktor des Finanzinstituts von Valencia), Elisa Maldonado Garrido (Ex-Leiterin der Rechtsabteilung der Stadt der Künste und Wissenschaften in Valencia), Mercedes Coghen Alber (Ex-Geschäftsführerin Madrid 16), Alfonso Grau Alonso (Ex-Stadtrat in Valencia und Vorsitzender der Tourismusstiftung) und Salvador Trinxet Llorca (Steuerberater bei Nóos).

Reaktionen: So wird das Urteil auf Mallorca und im Rest Spaniens aufgenommen

Das Urteil wurde wie in Spanien üblich nicht vor den Angeklagten verlesen, sondern in schriftlicher Form veröffentlicht, nachdem die Verhandlung bereits im Juni 2016 zu Ende gegangen war. Die Angeklagten waren deswegen auch nicht nach Mallorca angereist, den Anwälten der Prozessbeteiligten wird das Urteil vielmehr über das Informatiksystem Lexnet zugestellt. Journalisten wird das vollständige Urteil, das 741 Seiten umfasst, in digitaler Form bei Gericht überreicht.

Chronik: die wichtigsten Ereignisse im Fall Nóos seit 2006

Staatsanwalt Pedro Horrach hatte für Urdangarin 19,5 Jahre und für seinen ehemaligen Geschäftspartner Diego Torres 16,5 Jahre gefordert. Infantin Cristina wurde nur von der als Nebenklage auftretenden Vereinigung Manos Limpias beschuldigt; deren Anwältin forderte wegen Steuerdelikten 8 Jahre Haft für die Königsschwester.

Fall Nóos: die Hintergründe

Mit Ausnahme von Urdangarin und Torres hatten mehrere Angeklagte Teilgeständnisse abgelegt und zwecks Strafmilderung Deals mit der Staatsanwaltschaft abgeschlossen. /ff