Die an den Osterprozessionen teilnehmenden Bruderschaften müssen gegenüber dem Bistum auf Mallorca akkreditieren, dass sich unter den Mitgliedern keine Sexualstraftäter befinden. Dazu ist die katholische Kirche aufgrund einer neuen Norm des Jugendschutzgesetzes verpflichtet, wie die MZ-Schwesterzeitung "Diario de Mallorca" am Freitag (24.3.) berichtet.

Die Bruderschaften, allein in Palma sind es 30, erhielten in den vergangenen Tagen eine schriftliche Aufforderung des Bistums, bis Ende Mai eine vollständige Mitgliederliste zu schicken. Jedem eingetragenen Namen müsse zudem ein Zertifikat aus dem spanischen Register für Sexualstraftäter beigelegt werden. Mit den Auszügen aus der Kartei müsse bewiesen werden, dass keiner der Mitglieder wegen Sexualdelikten verurteilt ist.

Damit erfüllt die Kirchenleitung die neuen Bestimmungen des spanischen Kinder- und Jugendschutzes. Demnach müssen alle Einrichtungen, in denen Minderjährige beaufsichtigt werden - Schulen, Sportvereine, Schultransporte, Jugendclubs etc. - nachweisen, dass sich unter den Mitarbeitern keine Sexualstraftäter befinden. /tg