Höhere Auflagen, saftige Strafen, mehr Mitsprache der Rathäuser - trotz der erstmaligen Zulassung von Apartments zur Vermietung an Urlauber soll die Genehmigung von Ferienwohnungen auf Mallorca restriktiv gehandhabt werden. Das geht aus dem geänderten Gesetzesentwurf hervor, den das Kabinett der balearische Landesregierung am Freitag (7.4.) nach der Bearbeitung von 294 Eingaben vorgestellt hat. Angenommen wurden 85 Eingaben, zum Teil zugelassen wurden 112, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Der Entwurf soll kommende Woche ins Balearen-Parlament eingebracht werden und möglichst noch vor Beginn der Hauptsaison in Kraft treten.

Man wolle mit dem neuen Gesetz eine nachhaltige und ausgewogene Regelung einführen, so Tourismusminister Biel Barceló. Berücksichtigt würden gleichermaßen die Nachfrage von Urlaubern nach Ferienwohnungen und die Verdienstmöglichkeiten von Wohnungsbesitzern, als auch die Folgen für den lokalen Wohnungsmarkt und die Umwelt.

Das Gesetzesprojekt soll prinzipiell erstmals die Vermarktung auch von Apartments an Urlauber zulassen - bislang können nur für freistehende und Reihenhäuser Lizenzen zur Ferienvermietung beantragt werden. Gleichzeitig werden zahlreiche Beschränkungen eingeführt und zudem dem Inselrat und den Gemeinden Mitspracherechte eingeräumt.

Im Vergleich zum ersten Entwurf werden die Voraussetzungen einer Wohnung bei der Zulassung restriktiver. Apartments in Mehrfamilienhäusern benötigen nicht nur einen individuellen Wasserzähler, auch Gas und Elektrizität müssen gesondert erfasst werden. Damit sollen die Anwohner der Anlage vor unkontrollierten Mehrkosten geschützt werden, heißt es. Für jedes Apartment muss zudem ein Gästeplatz der Bettenbörse erworben werden - er ist fünf Jahre gültig und kann verlängert werden. Da die Zahl begrenzt ist, soll somit ein effektives Gästebett-Limit eingeführt werden.

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Desweiteren sollen für Verstöße gegen das neue Gesetz nicht nur die Eigentümer der Immobilie, sondern auch die Vermarkter zur Rechenschaft gezogen werden. Die Geldbußen belaufen sich auf bis zu 40.000 Euro. Die Mieter müssen darüber hinaus schriftlich bestätigen, über die Verhaltensregeln in Wohnanlagen informiert worden zu sein.

Für mehr Klarheit soll eine neue Definition sorgen, wonach alle Vermietungen unter einem Monat als touristische Ferienvermietung interpretiert werden. Mehr Transparenz zum Ziel hat zudem ein geplantes Einheitsregister für die vergebenen Lizenzen, über das alle Behörden der politischen Institutionen sowie das Finanzamt informiert werden sollen.

Um die Umsetzung des Gesetzes zu beschleunigen, haben die Inselräte und die Stadtverwaltung von Palma ab Inkrafttreten des Gesetzes maximal acht Monate Zeit, um die zur Ferienvermietung freigegebenen Zonen zu definieren. Die Berichte der Gemeinden über den Ausschluss von Gebieten zur Ferienvermietung seien bindend für den Inselrat - die Rathäuser können also die Ferienvermietung in bestimmten Zonen ganz verbieten. /ff

Ferienvermietung: Palma in der Bredouille