Nach der Festnahme von Bartolomé CursachBartolomé Cursach und zwei seiner engsten Mitarbeiter überschlagen sich die Meldungen in den spanischen Medien darüber, was dem sogenannten König des Nachtlebens auf Mallorca alles vorgeworfen wird. Der Chef der Unternehmensgruppe Cursach, zu dem auch der Megapark und die meisten anderen Großdiskotheken rund um die Bucht von Palma gehören, soll sein Imperium unter anderem durch Morddrohungen und andere Formen der Erpressung aufgebaut haben. Für seine Zwecke soll er die Ortspolizei Palma nach seinem Belieben eingesetzt haben.

Dieses Bild entsteht zumindest beim Lesen des 274 Seiten langen Haftbefehls, der von der MZ-Schwesterzeitung "Diario de Mallorca" online veröffentlicht wurde. Dabei handelt es sich um den richterlichen Beschluss, mit dem Richter Manuel Penalva die Untersuchungshaft für Cursach und einen der beiden festgenommenen Mitarbeiter anordnete. Er basiert auf einer Vielzahl von Zeugenaussagen, die Grund für einen Anfangsverdacht liefern. Keine der Anschuldigungen wurde bislang vor Gericht bewiesen. Es liegt noch keine Anklage und noch lange kein Urteil vor. Die Beschuldigten selbst verweigerten bislang die Aussage.

Erpressung durch Polizeikontrollen

Mehreren Zeugen zufolge soll die Gruppe Cursach die Kontrollen durch die Ortspolizei systematisch eingesetzt haben, um das Geschäft der Konkurrenten zunächst zu ruinieren und deren Unternehmen schließlich zu einem unter dem Marktwert liegenden Preis aufzukaufen. Laut diesen Anschuldigungen seien bei Nachtclubs der Konkurrenz häufig Polizeikontrollen durchgeführt worden.

Diese hätten mitten in der Nacht stattgefunden, zur Hauptgeschäftszeit der Diskotheken. Die Polizei habe angeordnet, die Musik abzustellen, das Licht anzumachen und Papiere eingefordert. Auch die Personalien von Kunden wurden überprüft, zum Beispiel mit der Begründung, es befänden sich Minderjährige unter den Gästen. Diese Prüfungen fanden teilweise häufig und mehrmals innerhalb von wenigen Tagen statt. Durch die regelmäßige Störung seien die Kunden weggeblieben. Außerdem fanden die Beamten häufig Gründe für ein Bußgeld.

Sobald der Fortbestand des Unternehmens durch solche Aktionen bedroht war, sei ein Unterhändler des Unternehmens Cursach aufgetaucht und habe sich angeboten, das Geschäft zu übernehmen. Viele Unternehmer waren am Ende gezwungen, den Betrieb abzugeben. Die Kontrollen bei den Diskotheken der Cursach-Gruppe hingegen, seien anders verlaufen, so die Anschuldigungen der vernommenen Zeugen. Die Polizei sei tagsüber gekommen, ohne die Kunden zu stören. Außerdem seien die Kontrollen angekündigt worden, sodass die jeweils zu prüfenden Papiere entsprechend vollständig vorlagen.

Rückendeckung vom Branchenverband

Der Verband der balearischen Diskotheken und Nachtclubs (ABONE) stellt sich in einem Schreiben hinter das beschuldigte Unternehmen. Die Gruppe Cursach ist Mitglied in dem Verband. "Alle Aktionen, um die die Gruppe den Branchenverband gebeten hat, waren stets und eindeutig legal und niemals hat es Hinweise darauf gegeben, das in Zweifel zu ziehen", heißt es in dem veröffentlichen Schreiben.

Gleichzeitig wendet sich ABONE gegen die Vorverurteilung der Beschuldigten durch die Medien. "Wir verurteilen die Verhandlungen außerhalb des Gerichts und die öffentliche Vorverurteilung durch die Medien in einem Prozess, dessen Akten unter Verschluss sind", heißt es in dem Schreiben weiter.

Reaktion der Mitarbeiter

Auch mehrere Mitarbeiter des Cursach-Unternehmens stellten sich öffentlich oder anonym hinter ihre Chefs. "Wir sind alle noch unter Schock", wird ein anonymer Mitarbeiter zitiert. Ein anderer stellt sich im Internet als langjähriger Mitarbeiter in mehreren Cursach-Unternehmen vor. Er könne nichts von den in den Medien erhobenen Vorwürfen bestätigen. Er sei schockiert, wie auf diese Weise ungestraft Rufmord betrieben werden könne.

Weitere schwere Vorwürfe

Der Rufmord bezieht sich nicht nur auf die mutmaßlich erpresserischen Methoden des Unternehmens und dessen Chefs. Anscheinend bringen einzelne Zeugen den Beschuldigten auch mit schweren Verbrechen in Zusammenhang - darunter die Anordnung der Tötung zweier ehemaliger Mitarbeiter. Für diese Behauptungen gebe es bislang keinerlei Beweise. /tg