Der Prozess gegen die Urheber des Fluglotsenstreiks auf den Inseln Mallorca, Menorca und Ibiza im Jahr 2010 geht weiter. Das hat das balearische Landgericht in Palma am Mittwoch (10.5.) entschieden, indem es ein entsprechendes Urteil in erster Instanz bestätigte und die Einwände der Fluglotsen ablehnte. Das Landgericht begründete die Entscheidung damit, dass es einen ausreichend begründeten Verdacht für den Strafbestand des Landesverrats oder eines illegalen Streiks gebe.

Der Prozess bezieht sich auf die Vorfälle im Jahr 2010. Am 3. Dezember erschienen 84 Fluglotsen nicht zur Arbeit oder gingen trotz Bereitschaftsdienstes nicht ans Telefon und begründeten ihre Abwesenheit mit gesundheitlichen Problemen, laut der Anklage mit dem Ziel, den Flugraum lahmzulegen. Zunächst übernahm das Militär die Flugsicherheit, dann rief die spanische Regierung am 4. Dezember den Notstand aus. Kurze Zeit später war der Flugraum wieder offen.

Das Verfahren war zunächst eingestellt und anschließend wieder aufgenommen worden. Die Anwälte der Lotsen erhoben gegen die Wiederaufnahme des Falls Einspruch, der nun in zweiter Instanz abgelehnt wurde. /tg