Die Balearen-Regierung feilt weiter an der Regulierung der Ferienvermietung auf Mallorca. So soll das 2012 aufgestellte Verbot der Vermietung an Urlauber in Mehrfamilienhäusern anscheinend erstmal bestehen bleiben. Und aufgrund der Schwierigkeiten, Verstöße gegen dieses Gesetz festzustellen, wolle man die Beweislast umkehren. Die Vermieter müssten also künftig durch Vorlegen eines legalen Mietvertrages nachweisen, dass es sich um keine illegale Vermietung an Urlauber handele. Das erklärte Pilar Carbonell als zuständige Direktorin im Tourismus-Ministerium auf eine Anfrage im Balearen-Parlament am Donnerstag (11.5.).

Carbonell wehrte sich gegen Vorwürfe aus verschiedenen Fraktionen, nicht genug für die Durchsetzung des Gesetzes zu tun. So sei es zum Beispiel gesetzlich nicht möglich, von Seiten der Landesregierung Scheinreservierungen auf Onlineportalen für Ferienvermietung auf Mallorca durchzuführen. Seit dem Jahr 2012 sei die Zahl der Verfahren wegen illegaler Ferienvermietung kontinuierlich gestiegen. 2012 waren 42 Verfahren eingeleitet worden, 2013 waren es 50, 2015 stieg die Zahl auf 52 und im Jahr 2016 auf 121, so Carbonell.

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Seit 2016 bastelt die Balearen-Regierung an einem Gesetz zur Ferienvermietung. Vor dem Hintergrund ständig steigender Besucherzahlen und in die Höhe schnellender Mieten und Immobilienpreise gibt es auf der Insel Mallorca wachsenden Unmut gegen diese Art der Vermarktung von zusätzlichem Wohnraum an Urlauber. Jüngste Meldungen über die Vermietung von Sozialwohnungen an Touristen heizen die Diskussion zusätzlich an. Erst am Mittwoch (10.5.) widmete das Auslandsjournal des ZDF dem Thema ein ausführlichen Beitrag. /tg