Das Amtsgericht Palma hat die vorläufige Wiedereröffnung der Großdisco BCM in Magaluf auf Mallorca abgelehnt. Damit entschieden sie sich gegen eine entsprechende Forderung der Betreiber des zur Cursach-Gruppe gehörenden Unternehmens. Die Diskothek war unter anderem wegen fehlender Genehmigungen für die Installation einer großen Klimaanlage vorläufig geschlossen worden.

Diese Schließung wollten die Betreiber vor Gericht rückgängig machen und forderten zudem Schadensersatz in Höhe von 6,1 Millionen Euro. Die angeblich festgestellten Baumängeln seien kein ausreichender Grund für die Schließung und seien überdies bereits verjährt.

Das Rathaus in Calvià hatte Anfang April die Schließung der Mega-Disco angeordnet und dies mit Baumängeln begründet. Die Entscheidung sei im Rahmen einer Revision von Lizenzen gefällt worden. Dabei habe sich herausgestellt, dass für Teile des Gebäudes wie etwa Kühlanlagen keine ausreichende Genehmigung vorliege. Mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen gegen das Cursach-Imperium, dem die Disco gehört, bekräftigte die Gemeinde eine "Politik der harten Hand" angesichts aller Verstöße, die man feststelle. /tg