Internetportale, die Ferienwohnungen auf Mallorca ohne Lizenz des balearischen Tourismusministeriums anbieten, riskieren eine Geldbuße von bis zu 400.000 Euro. Diese Verschärfung des Gesetzes zur Ferienvermietung, das kommende Woche verabschiedet werden soll, hat laut der MZ-Schwesterzeitung „Diario de Mallorca" Podemos durchgesetzt. Die Linkspartei, die nicht der Balearen-Regierung angehört, aber ihr die nötigen Stimmen zur Mehrheit im Parlament verschafft, fordert außerdem ein vollständiges Verbot der Ferienvermietung in der Innenstadt von Palma de Mallorca. Andernfalls werde man der Vermietung von Apartments an Touristen nicht zustimmen.

Das geplante Gesetz sieht vor, dass Kommunen selbst darüber entscheiden können, in welchen Zonen sie die Ferienvermietung zulassen. Podemos dagegen will Portalen wie Airbnb ganz und gar einen Riegel vorschieben. Nur so könne die Wohnungsnot und die Explosion der Mietpreise bekämpft werden, argumentiert Alberto Jarabo, Generalsekretär von Podemos auf Mallorca. Bei Sozialisten und Més wird dagegen darauf verwiesen, dass ein generelles Verbot gerichtlich anfechtbar sein könnte.

Das Gesetzesprojekt lässt prinzipiell erstmals die Vermarktung auch von Apartments an Urlauber zu. Bislang können nur für freistehende und Reihenhäuser Lizenzen zur Ferienvermietung beantragt werden. Gleichzeitig werden zahlreiche Beschränkungen eingeführt und zudem dem Inselrat und den Gemeinden Mitspracherechte eingeräumt.

Podemos hat laut "Diario de Mallorca" noch weitere Forderungen zur Verschärfung des Gesetzes. So soll ein Besitzer maximal zwei Wohnungen an Urlauber vermieten dürfen. Auch soll die maximale Mietzeit pro Jahr auf 60 Tage beschränkt werden. Verhandelt wird zudem darüber, die Zahl der Inspektoren des Tourismusministeriums, die sich neben Ferienwohnungen vor allem um Hotels und Mietwagenverleiher kümmern, von derzeit 15 deutlich aufgestockt wird. Weiterer Vorschlag: Vermieter können sich von Geldbußen "freikaufen", indem sie die Wohnung zur Vermietung an sozial Schwache für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren bereitstellen.

Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Auflagen für Vermieter, die der zuletzt im April geänderte Gesetzentwurf festschreibt. /ff