Die neuen Vorschriften für die Ferienvermietung auf Mallorca, an denen die balearische Linksregierung seit längerem bastelt, sollen erst im kommenden Jahr in vollem Umfang angewandt werden. Auch wenn das neue Tourismusgesetz voraussichtlich im Juni oder Juli dieses Jahr in Kraft trete, sollen manche Vorgaben des Gesetzes für den Bereich der Ferienvermietung erst ab 2018 gelten, kündigte Tourismusminister Biel Barceló am Dienstag (30.5.) im Balearen-Parlament an.

Die neuen Vorschriften sehen vor, dass erstmals auch Apartments in Mehrfamilienhäusern unter bestimmten Voraussetzungen zur Ferienvermietung angemeldet werden können - bislang geschieht dies illegal, offiziell erlaubt sich nur freistehende Einfamilienhäuser und Reihenhäuser. Gleichzeitig sieht das Gesetz zahlreiche neue Restriktionen vor, etwa die Mitsprache von Inselrat und Gemeinden bei der Frage, in welchen Zonen überhaupt an Urlauber vermietet werden darf. Für die Definition dieser Zonen werde eine Frist von acht Monaten eingeräumt, so der Minister.

Barceló stellte klar, dass bereits ab diesem Jahr die Definitionen der zulässigen Vertriebskanäle sowie auch die deutlich höheren Strafen für Verstöße in Kraft treten würden. Auch müssten Agenturen die Referenznummer der Ferienwohnung angeben und Eigentümer ihren Verpflichtungen nachkommen.

Hintergrund: Das sieht das neue Regelwerk vor

Die Opposition kritisierte die Verzögerungen. Es sei offensichtlich, dass die Linksregierung mit der Neuregulierung der Ferienvermietung auf Mallorca überfordert sei, so der Abgeordnete der konservativen Volkspartei (PP) Álvaro Gijón. Die Linksregierung gerät bei dem Thema immer stärker unter Druck: Umweltschützer und Anwohner kritisieren steigende Mietpreise und eine zunehmende Gentrifizierung in Palmas Altstadt und fordern ein Verbot der Ferienvermietung. Vermieter und kleinere Gemeinden treten für eine stärkere Liberalisierung ein. /ff