Bei einer Schießerei nach einem Streit auf der Terrasse eines Cafés in Peguera sind am Sonntagnachmittag (16.7.) drei Frauen - zwei Deutsche und eine Spanierin - leicht verletzt worden. Sie konnten an Ort und Stelle behandelt werden und wurden nicht ins Krankenhaus eingeliefert.

Am Dienstag (18.7.) wurden nun erstmals Einzelheiten zum Tathergang bekannt. Bei dem Schützen handelte es sich demnach um den 50-jährigen José R. F., einem mehrfach vorbestraften Spanier, der erst wenige Tage vorher aus dem südspanischen Jaén nach Mallorca gezogen war.

Den ersten Ermittlungen zufolge hatte der Mann beim Betreten des Cafés am Boulevard von Peguera am Sonntagnachmittag einen weiteren Mann wiedererkannt, mit dem er Tage zuvor bereits gestritten hatte. Hintergrund des Streits war anscheinend lediglich die Tatsache, dass sich dieser Mann geweigert hatte, dem nun Festgenommenen ein Blättchen für das Drehen einer Zigarette zu geben.

Augenzeugen berichteten, dass der mutmaßliche Straftäter beim Wiedertreffen im Café mit einem Messer auf den Mann losging. Dieser konnte sich mit einem hochgerissenen Stuhl zur Wehr setzen. Als der Angreifer daraufhin das Café verließ, hofften alle Beteiligten, dass sich der Fall damit erledigt hätte.

Niemand konnte ahnen, dass der Straftäter die kurze Zeit nutzte, um zu Hause eine Waffe zu holen und gegen 17.30 Uhr mit einer abgesägten Schrotflinte in den Händen erneut im Café aufkreuzen sollte, mit der er mutmaßlich auf seinen Widersacher schießen wollte. Ein beherzter Café-Gast verhinderte vermutlich Schlimmeres, indem er versuchte, dem Mann die Waffe zu entreißen. Anscheinend löste sich bei dem Gerangel mindestens ein Schuss in Richtung Fußboden. Abprallende Schrotkugeln verletzten dabei drei Kundinnen: zwei Deutsche und eine Spanierin. Zunächst war auch von einem verletzten Kind die Rede gewesen.

Die Ortspolizei konnte den flüchtenden Mann kurze Zeit später überwältigen und festnehmen. Sie übergab die Ermittlungen wegen Verdachts auf versuchter Tötung und unerlaubtem Waffenbesitz an die Guardia Civil. Aufgrund des Vorstrafenregisters war es dem Mann anscheinend verboten, jegliche Form von Waffen zu führen. Auch eine frei verkäufliche Schrotflinte würde damit den Tatbestand unerlaubten Waffenbesitzes erfüllen. Außerdem werde geprüft, ob die Waffe bereits bei weiteren Straftaten zum Einsatz gekommen war. /ff/tg

Diese Meldung wurde am Dienstagmorgen (18.7.) aktualisiert und ergänzt