Die Parteien der balearischen Linksregierung haben sich am Freitag (28.7.) mit der Protestpartei Podemos auf einen grundsätzlichen Kompromiss geeinigt, um das vergangene Woche verabschiedete Gesetz zur Ferienvermietung zu reformieren. Den genauen Wortlaut des Dekrets, der das beschlossene Regelwerk nachbessern soll, werde man in Kürze festlegen, erklärte der balearische Tourismusminister Biel Barceló.

Podemos hatte bei der Abstimmung in einem zentralen Punkt, der Apartments für die touristische Vermarktung unter Auflagen freigeben sollte, mit Nein gestimmt. Die Folge ist ein "Frankenstein-Gesetz", wie selbst Barceló einräumen musste. Da laut dem neuen Regelwerk Ferienapartments weder explizit erlaubt noch verboten sind, wurde eine größere Rechtsunsicherheit befürchtet, insbesondere bei der Vergabe von Sanktionen.

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Der jetzt gefundene Kompromiss sieht vor, dass nun doch der "Wohnnotstand" in dem Regelwerk berücksichtigt wird, wie von Podemos gefordert. Zudem sollen bei der Festlegung der Gebiete auf Mallorca durch Inselrat und Gemeinden, in denen an Urlauber vermietet werden darf, diese "Notstandsgebiete" berücksichtigt werden. Konkret läuft das auf ein Verbot der Ferienvermietung in Palma und Ibiza-Stadt hinaus. Palmas Stadtrat beschloss ohnehin am Donnerstag (27.7.), im gesamten Stadtgebiet keine Ferienvermietung von Apartments zuzulassen.

Im Gegenzug will Podemos - die Linksregierung ist auf die Stimmen der Partei angewiesen - dem umstrittenen Paragrafen zustimmen. Dieser ist laut Linksregierung unter anderem notwendig, um wirksam Geldbußen vergeben zu können. Mit der Reform des neuen Gesetzes werde man die Rechtssicherheit wieder herstellen und dafür sorgen, dass die Einnahmen der Ferienvermietung der breiten Gesellschaft zugute kämen, so Minister Barceló.

Bislang ist auf Mallorca nur die touristische Vermarktung von Fincas, Dorfhäusern und Einliegerwohnungen nach Beantragung einer Lizenz zulässig. Die Vermietung von Apartments an Urlauber findet in der gesetzlichen Grauzone statt und ist in der balearischen Gesetzgebung nicht vorgesehen. Mit dem neuen Regelwerk kann diese nun in bestimmten Fällen und unter Auflagen genehmigt werden, bei Verstößen aber auch hart bestraft werden. /ff