Nach der Veröffentlichung des geänderten balearischen Tourismusgesetzes am Montag im balearischen Gesetzblatt (BOIB) tritt am Dienstag (1.8.) das angekündigte Moratorium für neue Lizenzen zur Ferienvermietung in Kraft. Der Inselrat auf Mallorca und die Gemeinden haben nun bis zu einem Jahr Zeit, um zu entscheiden, in welchen Zonen überhaupt Wohnungen an Urlauber vermietet werden dürfen. Der Inselrat hat bereits angekündigt, sechs Gebiete auszuschließen.

Das Gesetz war in seiner geänderten Form am 18. Juli verabschiedet worden. Die Protestpartei Podemos hatte bei der Abstimmung allerdings in einem zentralen Punkt, der Apartments für die touristische Vermarktung unter Auflagen freigeben sollte, mit Nein gestimmt und so für ein widersprüchliches Gesetz gesorgt. Eine Einigung zwischen den Parteien der Linksregierung und Podemos von Ende vergangener Woche sieht deswegen eine Nachbesserung vor.

Buchen & Shoppen: Ferienhäuser auf Mallorca

Bislang ist auf Mallorca nur die touristische Vermarktung von Fincas, Dorfhäusern und Einliegerwohnungen nach Beantragung einer Lizenz zulässig. Die Vermietung von Apartments an Urlauber findet in der gesetzlichen Grauzone statt und ist in der balearischen Gesetzgebung nicht vorgesehen. Mit dem neuen Regelwerk kann diese nun in bestimmten Fällen und unter Auflagen genehmigt werden, bei Verstößen aber auch hart bestraft werden. /ff

Hintergrund: Das sind die Regelungen des neuen Gesetzes