Das spanische Verfassungsgericht hat die für den kommenden Montag (9.10.) geplante Sitzung des katalanischen Regionalparlaments untersagt. In der Sitzung sollte mit der Mehrheit der separatistischen Abgeordneten einseitig die Unabhängigkeit Kataloniens ausgerufen werden.

Offiziell war die Rede davon, in der Sitzung die Schlüsse aus dem Unabhängigkeitsreferendum vom 1. Oktober zu ziehen. Bei der vom spanischen Verfassungsgericht untersagten und gegen den Widerstand von Madrid durchgeführten Befragung hatten laut Regionalregierung 90 Prozent der Wähler für die Loslösung von Spanien gestimmt. Allerdings war es zu zahlreichen Unregelmäßigkeiten gekommen, die spanische Zentralregierung sprach von einer "Farce".

Beantragt hatte die Entscheidung des Verfassungsgerichts die Partei der Sozialisten in Katalonien (PSC) mit dem Argument, dass eine solche Erklärung gegen die spanische Verfassung verstoße und den Rechten der Abgeordneten widerspreche. /ff

Hintergrund: Katalonien-Konflikt - kann die Loslösung noch verhindert werden?