Die am Freitagnachmittag (27.10.) vom Senat in Madrid verabschiedete Anwendung des Artikels 155 der spanischen Verfassung sieht unter anderem folgende Maßnahmen zur Intervention des Zentralstaats in Katalonien vor.

- Sofortige Absetzung der gesamten katalanischen Regierung. Ihre Aufgaben werden von Institutionen und Personen übernommen, welche von der Zentralregierung eingesetzt werden.

- Der spanische Ministerpräsident Mariano Rajoy wird dazu ermächtigt, spätestens in sechs Monaten Regionalwahlen in Katalonien auszurufen.

- Die Zentralregierung übernimmt das Kommando der katalanischen Polizeieinheit Mossos d'Esquadra.

- Die öffentliche Verwaltung in Katalonien wird beibehalten, weisungsbefugt gegenüber Beamten und Angestellten aber ist die Zentralregierung, die auch jederzeit Personalentscheidungen treffen kann.

- Die Zentralregierung kontrolliert die Finanzverwaltung Kataloniens und stellt sicher, dass die eingezogenen Steuern nicht separatistischen Vorhaben zugeführt werden.

- Die Zentralregierung übernimmt die Behörden für Telekommunikation und Innere Sicherheit.

- Das katalanische Parlament wird faktisch entmachtet. Unter anderem werden ihm die Kompetenzen einer Regierungswahl sowie der parlamentarischen Kontrolle entzogen. Die Zentralregierung behält sich ein Vetorecht über jegliche Gesetzesinitiative vor.

- Alle zuvor vom Parlament beschlossene Maßnahmen und Gesetze, die der Entscheidung des Senats zuwiderlaufen, werden für nichtig erklärt.

- Die Zentralregierung kann Disziplinarverfahren gegen all jene Beamten oder Angestellte verhängen, die diese Anordnungen nicht befolgen, und die Staatsanwaltschaft darüber informieren.

- Diese Maßnahmen sind solange in Kraft, bis nach einer Neuwahl in Katalonien eine neue Regierung ins Amt eingeführt ist.

Auf Initiative der Sozialisten abgeschwächt wurde einzig ein Absatz zur Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks TV3: Die Zuständigkeit verbleibt in diesem Fall beim katalanischen Parlament.

Die Anwendung des Artikels 155 sollte am Freitagnachmittag vom Ministerrat in Madrid beschlossen werden und danach unverzüglich im staatlichen Mitteilungsblatt BOE veröffentlicht werden. Danach treten die Maßnahmen mit sofortiger Wirkung in Kraft. /ck