Bedürftige auf Mallorca oder den Nachbarinseln werden künftig das Recht haben, von den Behörden eine Wohnung gestellt zu bekommen. Die Balearen-Regierung verpflichtet sich mit einem neuen Wohnungsgesetz, mittellosen Haushalten eine Unterkunft zu beschaffen. Auf Vorschlag der Protestpartei nahm die auf den Balearen regierende Linkskoalition aus Sozialisten (PSOE) und Més entsprechende Änderungsanträge des Entwurfs für das künftige Gesetz an.

Nach einer Zwangsräumung wegen säumiger Hypothekenzahlungen sollen die Familien demnach nicht mehr auf der Straße landen. Stehen in der Region keine Sozialwohnungen zur Verfügung, stünde dem Gesetzentwurf zufolge die Landesregierung in der Pflicht, die Miete für einen alternativen Wohnraum zu zahlen.

Das Gesetz definiert genau, wer dieses Recht in Anspruch nehmen darf. Die Bittsteller müssen nachweisen, dass sie Geringverdiener sind und mindestens seit vier Jahren auf den Balearen wohnhaft und gemeldet sind. Ähnliche Gesetze, die den Bürgern das Recht auf Wohnung garantieren und bei Zwangsräumungen verhindern, dass die Menschen auf der Straße landen, gibt es bereits im Baskenland und in der Region Valencia.

Parallel zum neuen Wohnungsgesetz (Ley de Vivienda) plant die Landesregierung, die Zahl der Sozialwohnungen von aktuell 1.800 auf zunächst 2.300 und innerhalb von zehn Jahren auf 5.000 zu erhöhen. Für die kommenden drei Jahre sind für diesen Zweck 50 Millionen Euro für den Neubau von Unterkünften auf Mallorca und den Nachbarinseln eingeplant. /tg