Neuer Termin beim Untersuchungsrichter: Der unter anderem wegen Korruptionsvorwürfen verhaftete Disco-König von Mallorca, Bartolomé Cursach, ist am Montagvormittag (27.11.) erneut vom Untersuchungsrichter Manuel Penalva verhört worden. Im Gegensatz zu der ersten Vernehmung, unmittelbar nach seiner Festnahme und anschließenden Verhaftung verweigerte Cursach dieses Mal nicht grundsätzlich die Aussage, antwortete aber nur auf Fragen seines Verteidigers. Die Anhörung vor dem Gericht in Palma de Mallorca dauerte nur rund zehn Minuten.

Cursach lehnte die Vorwürfe gegen ihn ab. Seine ebenfalls beschuldigten Mitarbeiter Bartolomé Sbert und Antonio Bergas wurden ebenfalls dem Untersuchungsrichter vorgeführt.

Der Fall um die Korruption in Palmas Nachtleben wird immer brisanter. So hat eine Kronzeugin, die den Unternehmer gegenüber Justiz und Medien stark belastete, ihre Aussage geändert. Sie sei von Untersuchungsrichter und Staatsanwalt unter Druck gesetzt worden, erklärte die Frau gegenüber ihrem Anwalt, wie mallorquinische Lokalmedien am Freitag (24.11.) berichteten.

Die MZ-Schwesterzeitung "Diario de Mallorca" schreibt dagegen von einer "Offensive der Anwälte", die das Ziel habe, Richter Manuel Penalva und Staatsanwalt Miguel Ángel Subirán von dem Fall abzuziehen. Dieses Ziel hatte offenbar auch eine Demonstration, zu der Cursachs Verteidiger aufgerufen hatten. Rund 200 Leute demonstrierten, während der Vernehmung des Magnaten des Nachtlebens auf der Insel. Penalva und Subirán wiesen die Anschuldigungen gegenüber dem "Diario de Mallorca" zurück.

Auch Journalisten und Medien, die über den Fall berichten, erhielten direkte Drohungen. Einer von Cursachs Anwälten griff einen Journalisten des "Diario de Mallorca" sogar öffentlich auf seiner Facebook-Seite und drohte ihm persönlich mit legalen Schritten. Dabei duzt er den Journalisten und schreibt wörtlich: "Ach ja, die Madame [die Kronzeugin] hat in den Aufnahmen auch von dir gesprochen ..."

Der balearische Journalistenverband APIB verurteilte diese Art der Einflussnahme auf die Berichterstattung als "nicht zu tolerierende Drohungen". Sollte es berechtigte Kritik an der Berichterstattung eines Mediums geben, könne man dies dem Verband der Medienunternehmen mitteilen oder direkt vor Gericht bringen. Aber "das Veröffentlichen von persönlichen Drohungen gegen einen Journalisten" sei unter keinen Umständen hinnehmbar und ein "schwerer Verstoß gegen das Recht auf Information und Pressefreiheit".

Informationen des "Diario" zufolge hatte dieselbe Kronzeugin, kurz vor ihrem Meinungswandel, Angebote von Cursach-Anwälten erhalten, Geld und eine Wohnung in Paris zu bekommen, sollte sie ihre Aussagen ändern.

Der Betreiber des Partytempels Megapark, der Diskothek BCM und etlicher anderer Unternehmen wartet derzeit in Untersuchungshaft auf seinen Prozess. Ihm werden über ein Dutzend schwerer Delikte vorgeworfen, unter anderem soll er jahrzehntelang Polizisten, Politiker und Verwaltungsangestellte bestochen haben.

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