Das balearische Tourismusministerium will insgesamt 264 Ferienwohnungen auf Mallorca und den anderen Balearen-Inseln abmelden, unter anderem, weil sie nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Damit würden insgesamt 1.500 Gästebetten vom Markt genommen, heißt es in einer Pressemitteilung der Landesregierung von Donnerstag (14.9.).

Man habe festgestellt, dass 153 Ferienwohnungen, die 2016 und 2017 registriert worden seien, Typologien entsprechen, die im balearischen Tourismusgesetz nicht für die Ferienvermietung vorgesehen sind, heißt es. Dabei handle es sich um Apartments in Mehrfamilienhäusern sowie Reihenhäusern. Zulässig sind nur Einfamilienhäuser, Landhäuser, Doppelhaushälften, Dorfhäuser oder Einliegerwohnungen. Dass die Ferienwohnungen zunächst registriert werden konnten, ist damit zu erklären, dass für den Beginn der Vermietungstätigkeit zunächst die Abgabe einer Haftungserklärung (DRIAT) im balearischen Tourismusministerium ausreicht.

Weitere 111 Ferienwohnungen seien vor dem Jahr 1999 registriert worden. Bei Inspektionen habe man festgestellt, dass sie inzwischen gar nicht mehr vermietet würden.

Laut dem kürzlich verabschiedeten Tourismusgesetz können Apartments zwar erstmals zur Ferienvermietung zugelassen werden - unter Auflagen und in bestimmten Gebieten. Doch zunächst ist ein bis zu einjähriges Moratorium in Kraft getreten. Das balearische Tourismusministerium nimmt erst einmal keine neuen Anträge an und verstärkt die Kontrollen von Ferienapartments. Diese sind bislang nicht für die touristische Vermarktung zugelassen. Vermietern drohen hohe Strafen, auch die Vermittlungsportale werden zur Verantwortung gezogen. /ff

Ferienvermietung auf Mallorca: Fragen und Antworten zum neuen Regelwerk