Drei Jahre und sieben Monate Haft: So lautet ein am Montag (18.12.) von einem Gericht in Palma de Mallorca gefälltes Urteil gegen einen Deutschen, der 2012 und 2013 die Freundinnen seiner Tochter zunächst ohne ihr Wissen betäubte, um sie dann in mindestens einem Fall sexuell zu missbrauchen. Der 50-Jährige Mann bleibt gegen Auflagen auf freiem Fuß, weil er sowohl den Drogenmissbrauch als auch die sexuelle Belästigung gestanden hat. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich sieben Jahre Haft gefordert.

Zu dem Missbrauch kam es in der Gemeinde Binissalem, in der Insel-Mitte von Mallorca. Der Verurteilte verabreichte den Freundinnen seiner Tochter wiederholt beim Abendessen einen Mix aus Schlafmitteln, KO-Tropfen sowie auch der Droge Chystal Meth. Er habe sie damit nur beruhigen wollen, damit er arbeiten konnte, gab er später zu Protokoll. In mindestens einem Fall aber machte er sich danach über die Mädchen her. Eine Zwölfjährige erwachte, als er sie in der Nacht an der Brust anfasste, und erzählte den Vorfall später ihren Eltern, die Anzeige erstatteten. Das Mädchen befindet sich seither in psychologischer Behandlung.

Das Gericht erkannte das Geständnis und eine Schadensersatzzahlung als mildernde Umstände an, sodass die dreijährige Gefängnisstrafe ausgesetzt wird. Der Verurteilte darf sich dem Mädchen zehn Jahre lang nicht mehr nähern und muss sich einer Therapie unterziehen. Nach der Urteilsverkündung bat er Verwandte des Mädchens, ihr auszurichten, dass es ihm leid täte. Ob er auch die anderen Mädchen sexuell missbrauchte, ist unklar. /ck