Eine Autofahrerin, die im Mai 2015 auf Mallorca betrunken einen Radfahrer zu Tode gefahren hatte, muss wegen fahrlässiger Tötung für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das entschied nun das Landgericht in Palma de Mallorca.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Fahrerin in der Nacht auf den 10. Mai 2015 unter Alkohol-Einfluss stand, als sie in Palma auf der Ausfahrtstraße nach Manacor unterwegs war und in der Nähe des Krankenhauses Son Llàtzer einen Radfahrer übersah und überfuhr.

Dabei wies das Gericht die Argumente der Verteidigung zurück, die die Beweise für die Alkoholisierung der Fahrerin angezweifelt hatte. Selbst wenn die beiden Alkoholtests der Polizei nicht ausreichend dokumentiert worden waren, hätten mehrere Autofahrer die Frau zuvor Schlangenlinien fahren gesehen. Auch die Polizisten hatten die üblichen Anzeichen von Alkoholkonsum beobachtet: Alkoholgeruch, glänzende Augen, erweiterte Pupillen.

Die 35-jährige Fahrerin habe den mit Leuchtweste bekleideten Radfahrer übersehen und sei sogar noch nach dem Unfall so lange weitergefahren, bis sie von anderen Autofahrer gestoppt wurde. Das 45-jährige Radfahrer verstarb am Unfallort. /tg