Das balearische Tourismusministerium macht ernst: Wegen der Vermittlung nicht zugelassener Ferienwohnungen auf Mallorca wird die Plattform Airbnb mit einer Geldbuße von 300.000 Euro belegt. Es handle sich um ein schweres Vergehen gegen das balearische Tourismusgesetz, heißt es in einer Pressemitteilung vom Montag (19.2.).

Airbnb vertreibe Ferienwohnungen, die nicht zugelassen seien oder bei denen nicht wie vorgeschrieben die Registernummer genannt werde. Wenn die Plattform die Verstöße fortsetze, könne die Geldstrafe auf bis zu 400.000 Euro erhöht werden, heißt es.

Airbnb will Strafe nicht akzeptieren

Die Plattform kündigte kurz darauf an, Rechtsmittel gegen die Geldbuße einzulegen. Man habe noch keine offizielle Mitteilung der Landesregierung erhalten. Airbnb warnte, dass letztendlich die Haushalte auf Mallorca die Leidtragenden seien, schließlich sei die Ferienvermeitung eine wichtige Einnahmequelle. Man wolle weiterhin mit der Landesregierung im Sinne einer "fortschrittlichen" Regulierung des Home Sharing zusammenarbeiten.

Mehrfach Warnungen

Man habe Airbnb am 16. August 2017 auf das neue Regelwerk und die möglichen Verstöße hingewiesen. Ein erneuter blauer Brief wurde dann laut Tourismusministerium am 27. Dezember verschickt27. Dezember, diesmal mit einer Frist von 15 Tagen. Nach Auslaufen der Frist sei festgestellt worden, dass die Verstöße auf der Website weiterhin zu finden seien. Dokumentiert sind 20 Wohnungen, die als illegale Angebote eingestuft worden seien.

Das neue Regelwerk

Das neue Regelwerk war im Sommer vergangenen Jahres verabschiedet worden und in Kraft getreten. Es sieht zwar prinzipiell erstmals auch die Zulassung von Apartments vor, gleichzeitig werden Auflagen verschärft und Inspektionen erweitert. Derzeit erarbeitet der Inselrat eine Zonen-Regelung, die festlegt, wo in welchem Umfang neue Lizenzen vergeben werden dürfen. Für den Antrag neuer Ferienwohnungen auf den Balearen gilt weiterhin ein Moratorium, das voraussichtlich im Sommer aufgehoben wird. /ff

Ferienvermietung auf Mallorca - Hintergründe zum Regelwerk