Bartolomé Cursach - besser bekannt als Discokönig von Mallorca - ist am Donnerstagmorgen (15.3.) aus dem Gefängnis zum Gerichtshof in Palmas Avinguda d'Alemanya gebracht worden. Dort steht er seit seiner Verhaftung vor einem Jahr erstmals als Angeklagter in einer Verhandlung vor Gericht. Dabei geht es zunächst nur um den Anklagepunkt des unerlaubten Waffenbesitzes. Der Nachtclub-Unternehmer muss erklären, warum die Polizei unter seinem Bett ein geladenes und schussbereites Gewehr fand, für das er keinen Waffenschein hat. Die Staatsanwaltschaft fordert dafür eineinhalb Jahre Haft.

Wie die MZ-Schwesterzeitung "Diario de Mallorca" berichtet, gab Cursach bei der Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft an, die Waffe sei nicht seine, sondern die eines inzwischen verstorbenen Freundes, der häufiger auf einem von Cursachs Grundstücken gejagt hatte. Er habe die Waffe selbst nie benutzt, so der Angeklagte: "Ich bin Tierschützer, ich töte nicht." Nach dem Tod seines Freundes sei die Waffe bei ihm im Haus geblieben. Er habe sie wohl "acht oder zehn Jahre lang" unter dem Bett gehabt und zwischenzeitlich sogar vergessen.

Auch für die passende Munition, immerhin 640 Schuss, gab Cursach eine Erklärung ab. Sie sei angeschafft worden, um auf die Nester der Prozessionsspinnerraupen auf seinem Anwesen zu schießen. Sie seien allerdings nie zum Einsatz gekommen.

Wie beteiligte Polizisten bei der Vernehmung aussagten, hatten die Ermittler bei der Hausdurchsuchung Ende Februar 2017 zunächst die Munition gefunden und Cursach nach Waffen gefragt. Dieser hatte den Polizisten daraufhin den Karabiner unterm Bett gezeigt. Damals habe er gegenüber den Beamten angegeben, er habe die Waffe, weil er sich alleine auf dem großen Grundstück fürchtete.

Cursach steht im Verdacht, sein Vergnügungsimperium aus Discotheken und Nachtclubs rings um die Playa de Palma auf Mallorca auf illegale Weise errichtet zu haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen langjähriger Bestechung, Erpressung, schwerem Betrug, Urkundenfälschung, Prostitution von Minderjährigen und weiteren schweren Straftaten. Im ersten Verfahren geht es jedoch zunächst um das vergleichsweise harmlose aber leicht nachweisbare Delikt des unerlaubten Waffenbesitzes.

Hintergrund: Discokönig Cursach sitzt seit einem Jahr hinter Gittern

Die Waffe war nach Informationen der MZ-Schwesterzeitung "Diario de Mallorca" weder auf den Namen des Discokönigs noch auf irgendeinen anderen Namen bei der Polizei registriert. Der Waffentyp wird in Spanien nicht hergestellt. Niemand hat das Gewehr offiziell nach Spanien eingeführt. /tg

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