Die Strafanzeige der balearischen Landesregierung wegen der Ermordung von 52-Franco-Opfern während des Spanischen Bürgerkriegs auf Mallorca wird keine Konsequenzen haben. Der zuständige Oberstaatsanwalt wird das Verfahren ohne weitere Prüfung einstellen, wie die MZ-Schwesterzeitung "Diario de Mallorca" am Dienstag (20.3.) berichtet.

Laut bereits ergangener Rechtssprechung sei eine juristische Aufarbeitung derartiger Fälle nicht vorgesehen. Verwiesen wird auf ein Urteil aus dem Jahr 2012, als der spanische Richter Baltasar Garzón den Verbleib von im Bürgerkrieg verschwundenen Personen juristisch aufarbeiten wollte. Das wurde abgelehnt. Grund ist unter anderem das spanische Amnistiegesetz, das eine Verfolgung von Verbrechen des Franco-Regimes ausschließt.

Die balearische Kultur- und Transparenzministerin Fanny Tur hatte dagegen argumentiert, dass es sich um Verbrechen gegen die Menschlichkeit handle. Diese seien nicht verjährt. Die Klage beruhte auf den Berichten der Gerichtsmediziner nach der Exhumierung von Bürgerkriegstoten in Massengräbern auf den Friedhöfen von Sant Joan und Porreres. Die Opfer - Anhänger der Republik - waren in den Jahren 1936 und 1937 von Schergen des Franco-Regimes hingerichtet und anonym verscharrt worden. Erst in den vergangenen Jahren wurde mit der Öffnung der Gräber begonnen. Allein auf dem Friedhof von Porreres wurden bislang 49 Skelette gefunden, die Exhumierung soll fortgesetzt werden.

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