Nach einer ersten Gerichtsverhandlung, in der es lediglich um das Delikt des illegalen Waffenbesitzes ging, ist nun der Weg frei für den ersten großen Prozess gegen den Unternehmer Bartolomé Cursach, besser bekannt als Disco-König. Untersuchungsrichter Florit hat die Ermittlungen in einem Teilverfahren abgeschlossen und beantragt bei der Staatsanwaltschaft Anklage wegen sieben Korruptionsdelikten gegen Cursach sowie mehr als 20 weitere Verdächtige, wie die MZ-Schwesterzeitung "Diario de Mallorca" am Freitag (23.3.) berichtet.

Unter den Beschuldigten sind Mitarbeiter, Polizisten, öffentliche Angestellte und Politiker wie etwa die frühere Generaldirektorin für Tourismus, Pilar Carbonell. Sie soll ein Antragsverfahren der Cursach-Gruppe bevorzugt behandelt haben. Ebenfalls auf der Anklagebank Platz nehmen sollen der frühere Chef der Ortspolizei oder der Direktor der Disco Tito's.

Wie es in der Entscheidung des Untersuchungsrichters heißt, habe die Cursach-Gruppe durch Bestechung von Beamten, Polizisten und Politikern über Jahre hinweg eine Vorzugsbehandlung durch die öffentliche Verwaltung genossen. Trotz offensichtlicher Probleme mit Lizenzen seien Angestellte des Baudezernats von Palma de Mallorca vor Entscheidungen gegen die Cursach-Gruppe zurückgeschreckt. Derzeit prüft die Stadt Palma die Rechtmäßigkeit der Lizenz des Partytempels Megapark, die Unternehmensgruppe hat wegen einer befürchteten Schließung Vor-Insolvenz angemeldet.

Bei Konkurrenten von Cursach dagegen habe es ein Übermaß an Inspektionen und Razzien gegeben, heißt es. Bestochen worden seien Beamte durch Partys mit Drogen, Alkohol und Prostituierten sowie etwa auch Freipässen in einem Fitnesszentrum der Unternehmensgruppe.

Cursach sitzt bereits seit über einem Jahr in Untersuchungshaft. Auch wenn die Ermittlungen schon mehrere Jahre zuvor verdeckt abliefen, begann der Fall mit der Durchsuchung mehrerer Discotheken - darunter auch des Megaparks an der Playa de Palma im Februar 2017. Auch weil seither mehrmals belastende Zeugen eingeschüchtert, bedroht oder gar verprügelt wurden, gilt für das Gericht nach wie vor Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Weitere Aspekte des Korruptionsskandals sollen in einem separaten Verfahren geklärt werden. /ff/tg