Der Schwager des spanischen Königs Felipe VI., Iñaki Urdangarin, hat am Montagmorgen (18.6.) seine Haftstrafe angetreten. Er erschien gegen 7.30 Uhr am Gefängnis von Brieva in der spanischen Provinz Ávila, um dort seine Strafe von fünf Jahren und zehn Monaten zu verbüßen, wie die Agentur Europa Press mit Verweis auf Justizkreise berichtet.

Urdangarin hatte Zeit bis um 12 Uhr mittags, um freiwillig in einem Gefängnis in Spanien vorstellig zu werden. Zuvor war spekuliert worden, welche Haftanstalt er wählen würde.

Am Mittwoch vergangener Woche (13.6.) hatte Urdangarin seinen Termin zur Haftverkündung auf Mallorca wahrgenommen. Danach durfte er noch einmal zu seiner Familie nach Genf zurückkehren, seinen Kindern und seiner Frau, der Königsschwester Cristina.

Das Oberste Gericht in Madrid hatte einen Tag zuvor die bereits erfolgte Verurteilung Undangarins bestätigt, wenn auch leicht abgemildert. Im Februar 2017 hatte das Gericht in Palma de Mallorca in erster Instanz eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten für Urdangarin verhängt. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre gefordert.

Urdangarin wird wegen Unterschlagung, Hausfriedensbruch, Betrug, zwei Steuer­delikten und Einflussnahme bei seinen dubiosen Geschäften auf Mallorca mit der angeblich gemeinnützig arbeitenden Nóos-Institut belangt. Nur einen Fall von Urkunden-Fälschung konnte das Oberste Gericht in Madrid nicht eindeutig nachweisen - deshalb eine Strafminderung von fünf Monaten.

Der Fall Nóos

In dem Verfahren trat die balearische Regierung als Nebenkläger auf. Sie fordert die Rückgabe von Geldern, die für die Ausrichtung von zwei Tagungen zum Thema Sport und Tourismus an das ­angeblich gemeinnützige Institut Nóos geflossen waren. 20 Millionen Euro öffentlicher Gelder waren damals als Subventionen beigesteuert worden - mit tatkräftiger Unterstützung des Ex-Balearen-Präsidenten Jaume Matas (1996-1999 und 2003-2007, Partido Popular). Matas habe als „Motor" der Missetaten fungiert, nachdem Urdangarin ihn dazu angestiftet hatte, heißt es im Urteilsspruch von Dienstag. Auch der Mallorquiner kommt um eine Haftstrafe nicht herum: Auf ihn warten laut des Urteils des Obersten Gerichts von Madrid vier Jahre und acht Monate, die ebenfalls nicht auf Bewährung ausgesetzt werden können. Matas trat seine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt von Aranjuez nahe seines jetzigen Wohnorts Madrid an.

Die Königsschwester Cristina war schon in erster Instanz nicht strafrechtlich belangt worden, da sie zwar von den unterschlagenen Geldern ihres Mannes profitiert, aber angeblich nichts Konkretes von ihnen gewusst habe. Die 2017 für sie verhängte Geldstrafe von 265.000 Euro wurde in Madrid um rund 130.000 Euro gesenkt. /ff