Wende im Rechtsstreit um die Mauern auf dem Kirchberg von Artà. Das Landgericht in Palma de Mallorca hat eine Entscheidung des Amtsgerichts Manacor aufgehoben und gegensätzlich entschieden. Die Mauern rund um das Kloster Sant Salvador sind demnach in öffentlichem Besitz und gehören nicht der Kirche, wie am Donnerstag (21.6.) bekannt wurde.

In erster Instanz war das Gebiet dem Bistum zugesprochen worden. Nach dem neuen Urteil besitzt das Bistum das Kloster selbst sowie das angrenzende Gebäude Cas Donat, aber nicht das Grundstück, auf dem sich die Mauern befinden. Die Kirche hatte sich den Immobilienbesitz im Katasteramt eintragen lassen. Die Gemeinde Artà hatte Einspruch eingelegt. /tg