Erweiterte Maskenpflicht, strengere Auflagen für Zusammenkünfte, Strafen - die balearische Landesregierung hat Details zu den neuen Corona-Restriktionen bekannt gegeben, die zum großen Teil mit der Veröffentlichung im balearischen Gesetzblatt am Freitag (28.8.) in Kraft getreten sind (externer Link. Mit dem Regelwerk reagiert die Linksregierung auf den Anstieg der Corona-Zahlen in den vergangenen Tagen.

So wird es etwa eine Ausnahme für kleine Bars und Restaurants hinsichtlich der maximal erlaubten Gästezahl geben, wie Regierungssprecherin Pilar Costa bei einer Pressekonferenz am Mittag erklärte. Während das Limit in der Gastronomie allgemein auf 50 Prozent herabgesetzt werde, gelte in Lokalen mit einer sonst erlaubten Gästezahl von bis zu 50 Gästen ein Limit von 75 Prozent. Diese Regelung wie auch die weiteren Limits hinsichtlich der erlaubten Personenzahl trete am Montag (31.8.) in Kraft.

Ohne Ausnahme verschärft wird dagegen das Rauchverbot im öffentlichen Raum - dieses gilt nun auch bei Einhaltung des Sicherheitsabstands. Bei Missachtung droht laut der Regierungssprecherin eine Geldbuße von 100 Euro, genauso wie bei Missachtung der Maskenpflicht, die ebenfalls verschärft wird. So muss die Maske in Restaurants auch während der Zeit getragen werden, während Gäste auf ihr Essen warten. Im öffentlichen Nahverkehr wird Essen und Trinken verboten.

Auch am Arbeitsplatz wird die Maske Pflicht, es sei denn die Arbeit findet im Freien und mit Sicherheitsabstand statt, oder aber im Innern existiert eine "physische Trennung" zwischen den Mitarbeitern, so Costa. Wenn die Mitarbeiter den gemeinsamen Flur benutzen, gilt dagegen Maskenpflicht.

Für sportliche Betätigung bleiben die Ausnahmen bestehen, allerdings ist gemeinschaftliches Training in der Regel nur ohne Kontakt zwischen den Teilnehmern erlaubt. Auch in der freien Natur außerhalb geschlossener Ortskerne muss weiterhin keine Maske getragen werden. An Stränden und am Pool gilt keine Maskenpflicht, sofern der Sicherheitsabstand eingehalten wird. Die bislang geltende Ausnahme für Uferpromenaden ist im neuen Regelwerk nicht mehr genannt.

Bereits angekündigt war, dass nun nur noch maximal zehn Personen bei privaten Treffen erlaubt sind, soweit diese nicht demselben Haushalt angehören. Auf Bestattungen sind maximal 30 Teilnehmer im Freien und 15 Teilnehmer in Innenräumen erlaubt. Bei Hochzeiten sinkt das Limit auf 125 Personen im Freien und 60 in geschlossenen Räumen. Spielsalons müssen die Zahl der Besucher von bislang zwei Drittel auf 50 Prozent der sonst üblichen Vorgaben senken. Bordelle müssen schließen.

Events mit mehr als 300 Teilnehmern im Freien oder mehr als 150 in Innenräumen benötigen eine gesonderte Genehmigung des balearischen Gesundheitsministeriums. Die Gäste müssen Masken tragen und einen Sicherheitsabstand von anderthalb Metern einhalten.

Städtische Strände werden zwischen 21 Uhr abends und 7 Uhr morgens geschlossen, um Zusammenkünfte gerade von jungen Leuten zu unterbinden - es werde keine Absperrung geben, stattdessen werde der Zugang kontrolliert, stellte die Stadtverwaltung von Palma de Mallorca gegenüber der MZ-Schwesterzeitung "Diario de Mallorca" klar.

Für Verstöße sind Geldbußen vorgesehen, die im Einzelfall geprüft würden. Sie können bei leichten Verstößen 100 bis 3.000 Euro betragen, in schweren bis zu 60.000, in sehr schweren bis zu 600.000. Die Regeln sollen zunächst zwei Wochen gelten und dem weiteren Verlauf der Pandemie angepasst werden, so Costa. /ff

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