Die auf Mallorca geltenden Pandemie-Auflagen sind sehr detailliert und im ständigen Wandel. Letzte wichtige Neuerung war die weitgehende Aufhebung der Restriktionen in der Gastronomie ab dem 26.10. Die MZ bemüht sich, die folgende Zusammenfassung so vollständig, aktuell und verständlich wie möglich zu halten, kann aber keine Rechtsgarantie für die Richtigkeit übernehmen. Grundlage sind mehrere Verordnungstexte, die im balearischen Gesetzesblatt BOIB veröffentlicht wurden (Allgemeine Bestimmungen vom 4. Oktober: externer Link, mit Detailbestimmungen im verlinkten Anhang am Ende des Dokuments, Bestimmungen zum Nachtleben vom 8. Oktober: externer Link). Die Regelungen sollen Anfang November wieder überprüft werden.

Nachtleben

Die Diskotheken auf Mallorca dürfen seit dem 8. Oktober wieder öffnen, davon Gebrauch gemacht haben aber angesichts der längst zu Ende gegangenen touristischen Hauptsaison nur einige von ihnen. Der Betrieb ist mit einer Reihe von Auflagen verbunden. So müssen die Gäste mit ihrem Covid-Pass die komplette Impfung nachweisen, ein negatives Covid-Test-Ergebnis vorlegen oder ihre Genesung bescheinigen - Vorgaben, die inzwischen auch von der Justiz abgesegnet sind. Eingelassen werden dürfen höchstens 75 Prozent der sonst erlaubten Gästezahl. Drinks dürfen nur am Tisch oder an der Bar konsumiert werden. Die Tanzfläche darf benutzt werden, aber nur mit Maske und zwei Metern Sicherheitsabstand. Geöffnet werden darf maximal bis 5 Uhr morgens, sofern das die jeweiligen kommunalen Bestimmungen zulassen.

Cocktailbars und Musikkneipen durften schon vor dem 8. Oktober wieder bis maximal 4 Uhr öffnen. In ihrem Fall gilt keine Covid-Pass-Pflicht, sofern vorhandene Tanzflächen geschlossen bleiben.

Private Treffen

Eine allgemeine Beschränkung der Zahl der Personen, die sich treffen dürfen gibt es nicht mehr. Auch die noch Monate lang geltende nächtliche Kontaktsperre - also das Verbot sich nachts mit Personen aus anderen Haushalten zu treffen - ist auf Mallorca schon länger aufgehoben. Sogenannte botellones - also Trinkgelage oder Partys auf offener Strafe - sind verboten. Die Balearen-Regierung kündigte an, diese Bestimmungen weiterhin streng zu kontrollieren und Verstöße zu ahnden.

Restaurants und Cafés

Die Sperrstunde für Restaurants und Cafés ist aufgehoben. Es gelten die normalen kommunalen Vorgaben.

Innen und außen dürfen wieder beliebig viele Menschen an einem Tisch sitzen. Es darf wieder 100 Prozent der normal zugelassenen Gästezahl bewirtet werden. Es gilt Maskenpflicht immer dann, wenn nicht gerade konsumiert wird und der Sicherheitsabstand von anderthalb Metern nicht eingehalten werden kann. Der Thekenbetrieb ist bis 0 Uhr erlaubt, hier sind maximal Gruppen von zwei Personen gestattet. Selbstbedienung ist unter Auflagen erlaubt, unter anderem müssen sich die Gäste die Hände desinfizieren.

Im Außenbereich können alle Plätze belegt werden, wobei die zusätzlichen Corona-Außentische auf den Parkstreifen der Straßen inzwischen vielerorts abgebaut werden mussten. In Stadtbezirk Palma lief diese Sonderregelung Ende September aus.

Hotels, Herbergen und Fincas

In den Gemeinschaftsräumen soll ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden. Ansonsten gelten - je nach Angebot - unter anderem die Bestimmungen für Gastronomie oder etwa Sportbetriebe.

Maskenpflicht

Derzeit muss man in geschlossenen Räumen Maske tragen - also zum Beispiel im Bus, in Geschäften oder in Restaurants beim Warten auf das Essen. Im Freien darf man die Maske absetzen, sofern man den Sicherheitsabstand von 1,50 Meter zu Personen aus anderen Haushalten einhalten kann, wobei die Balearen-Regierung empfiehlt, die Maske grundsätzlich aufzubehalten.

Verstöße werden theoretisch mit bis zu 100 Euro Bußgeld geahndet.

Rauchverbot

Das Rauchverbot bleibt streng. Erlaubt ist das Rauchen auf der Straße, sofern der ­Sicherheitsabstand zu allen anderen Personen eingehalten wird. Raucher dürfen also auch nicht in Gruppen ­zusammenstehen. Wer raucht, muss am Platz stehen bleiben. Rauchend durch die Straße gehen, ist verboten. Auch auf den Außenbewirtungsflächen der Gastronomie darf nicht geraucht werden.

Geschäfte

Die coronabedingten Beschränkungen der Anzahl von Kunden in den Geschäften ist aufgehoben. Es können sich dort also wieder 100 Prozent der erlaubten Kunden aufhalten.

Der Verkauf von Alkoholika im Handel - nicht so in der Gastronomie - ist zwischen 22 Uhr abends und 8 Uhr morgens verboten.

Einkaufszentren müssen garantieren, dass der der CO2-Gehalt in der Luft unter 800 ppm liegt und dies den Kunden über sichtbare Anzeigentafeln auch kommunizieren.

Kinos

Die Kinos können wieder voll besetzt werden. Die Maske bleibt auf. Sofern der Veranstalter dem Publikum den Verzehr von Speisen oder Getränken erlaubt, muss ein Mindestabstand von 1,50 Metern gewährleistet sein (weil dabei ja die Masken abgesetzt werden).

Theater, Konzertsäle, Veranstaltungsorte

Theater und Konzertsäle können wieder voll besetzt werden. Die Maske bleibt auf. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist unter Auflagen im Rahmen des gastronomischen Betriebs erlaubt.

Chöre dürfen auftreten, sofern die Teilnehmer eine FFP2-Maske tragen und einen Meter Abstand zwischen den Sängern einhalten. Im Fall von chirurgischen Masken beträgt der Sicherheitsabstand anderthalb Meter. Finden die Aufführungen im Innern statt, gelten gesonderte Auflagen zur Belüftung und zu den einzuhaltenden Pausen.

Sport

Sport im Freien ist allgemein zugelassen. Das gilt nicht nur für den Vereinssport, sondern auch zum Beispiel für das gemeinschaftliche Kicken auf dem Bolzplatz oder am Strand oder gemeinsames Wandern in der Tramuntana. Bei Trainingseinheiten von Kontaktsportarten sind maximal zehn Personen erlaubt,

Fitnessstudios haben normal geöffnet. Sie dürfen wieder 100 Prozent der sonst üblichen Kundenzahl empfangen, allerdings muss jede Person mindestens vier Quadratmeter Platz haben. Die Betreiber müssen zudem eine Reihe von Hygienemaßnahmen garantieren und Auflagen zur Belüftung einhalten. Es gilt Maskenpflicht. Auch Umkleiden und Duschen dürfen wieder zu 100 Prozent benutzt werden. Es gilt Maskenpflicht mit Ausnahme der Duschen.

Hallenbäder müssen mindestens vier Quadratmeter pro Person Platz bieten. In den Umkleiden gilt Maskenpflicht.

Für Vereinssport und Wettkämpfe gelten gesonderte Regeln.

Gottesdienste, Hochzeiten und Beerdigungen

Voll besuchte Kirchen sind erlaubt, allerdings gilt weiterhin die Abstandspflicht von 1,50 Metern zwischen Gruppen verschiedener Haushalte. Die Veranstalter müssen dafür Sorge tragen, dass es zu keinem Gedränge kommt.

Auf Hochzeiten, Taufen, Kommunionsfeiern, Beerdigungen oder Trauerfeiern entfallen alle bisherigen spezifischen Restriktionen. Sofern es ein Catering gibt, müssen hier die allgemeinen Corona-Vorschriften für die Gastronomie eingehalten werden. Getanzt werden darf mit Maske und Abstand. Als Empfehlung für solche Feiern gilt die 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet).

Fiestas und Märkte

Dorffeste und Märkte dürfen unter Beachten der Hygiene-Regeln stattfinden. Für Essensstände gelten dieselben Regeln wie für die Gastronomie im Allgemeinen. Auch Volkstanz ist erlaubt, sofern die Teilnehmer Maske tragen. Das Aufstellen von Theken zum Getränkeausschank ist untersagt. Bei der Bewerbung der Veranstaltungen muss auf die Hygienemaßnahmen hingewiesen werden.

Museen, Bibliotheken, Galerien und kulturelle Veranstaltungen

Museen, Galerien und Bibliotheken dürfen zu 100 Prozent ihrer Kapazität Besucher empfangen.

Bei kulturellen Veranstaltungen im Freien sind 100 Prozent der zugelassenen Kapazität erlaubt. Bei Konzerten dürfen bis zu 1.000 Personen stehen. . In Innenräumen gilt ein Limit von 80 Prozent der Kapazitát, die Zuschauer müssen sitzen. Die Landesregierung kann aber für kulturelle Veranstaltungen auf Antrag die Obergrenzen für die Zuschauerzahl erhöhen.

Schulen

Mallorcas Schulen sind geöffnet, es findet Präsenzunterricht statt. Die Zahl der erlaubten Personen pro Klasse wurde im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Es gilt strenge Maskenpflicht sowohl im Klassenraum als auch auf dem Pausenhof. Nur zu festen Essenszeiten kann die Maske abgesetzt werden.

Strände, Parks und Fiestas

Das Verbot zum nächtlichen Aufsuchen von Stränden und Parks ist aufgehoben.

Alle Veranstaltungen zu den sonst üblichen Fiestas waren 2020 abgesagt worden. Seit Juni 2021 werden nun Events wieder erlaubt. Zum Beispiel sind die öffentlichen Folkloretanz-Veranstaltungen wieder erlaubt (mit Maske, auch beim Tanzen). Auch Konzerte oder andere Kulturveranstaltungen sind wieder möglich, für Konzerte im Freien gilt ein Publikumslimit von 1.000 Personen. Verboten bleiben die großen gemeinsamen Abendessen ("sopar a la fresca") oder die Open-Air-Partys ("verbenas").

Kongresse und Tagungen

Kongresse und Tagungen sind wieder erlaubt, spezifische Limits für die Teilnehmerzahl sind aufgehoben. Im Fall von gastronomischen Angeboten müssen die oben genannten Vorgaben eingehalten werden.

Tanzschulen

Tanzschulen sind geöffnet. Die Maske bleibt beim Tanzen auf. CO2-Messgeräte müssen installiert sein, die Konzentration muss unter 800ppm bleiben. Ist eine ausreichende Lüftung nicht möglich, müssen Luftfilter installiert werden.

Öffentlicher Nahverkehr

Auflagen gelten weiterhin hinsichtlich Maskenpflicht, Lüftung und Hygiene, darüber hinaus sind Essen und Trinken in Bus und Bahn wie schon bislang verboten.

Hinweis: Die Corona-Auflagen auf den Balearen ändern sich fortlaufend und sind teilweise widersprüchlich. Wir recherchieren sie nach bestem Wissen und Gewissen, können aber keine Gewähr geben.