Noch mit Schrecken erinnern sich viele Bootsbesitzer an den verheerenden Sturm, der Ende Oktober 2008 über den Hafen von Port d‘Andratx hinwegfegte und eine Schneise der Verwüstung hinterließ. Rund 50 Boote wurden teilweise so schwer beschädigt, dass sie bei den Versicherungen als Totalschaden deklariert werden mussten. Glücklicherweise handelt es sich bei Naturkatastrophen dieser Art um Ausnahmen. Sowohl aus meteorologischer als auch aus versicherungstechnischer Sicht. Der im Vertrieb der auf Yachtversicherung spezialiserten Pantaeniusgruppe tätige Ole Pietschke, hat unlängst ein Ranking der häufigsten Yachtschäden aufgestellt. Unter dem Motto „Aus dem Schaden anderer wird man klug“ hat Pietschke die acht häufigsten Schadensarten aufgelistet. Unter anderem, um zu demonstrieren, dass viele Schäden bei Umsichtigkeit bereits im Vorfeld zu vermeiden sind.

Auf Platz eins rangieren dabei nicht die unwetterbedingten Totalverluste, sondern Kollisionen. 29 Prozent aller Schadensfälle bei Pantaenius, so die Studie, sind Folgen von Zusammenstößen. Entweder mit einem anderen Schiff, der Hafenmauer oder einem sonstigen Hindernis.

Erst auf Rang zwei (17 Prozent) kommen die durch höhere Gewalt, Sturm, Blitzschlag, Seegang oder Frost verursachten Schäden.

Gleich dahinter, mit 16 Prozent, liegen Grundberührungen und Strandungen.

13 Prozent der Schadensfälle beruhen auf Einbruch, Diebstahl und Vandalismus. Technische Defekte, Mastbrüche oder Maschinenschäden machen acht Prozent aus.

Wassereinbruch und Sinken sind mit vier Prozent fast so selten wie Feuer und Explosionen (drei Prozent) oder Transportschäden (zwei Prozent.

„Bei unserer Gruppe gehen jährlich etwa 5.500 Schadensfälle ein“, sagt Liwia Weible von der Marketingabteilung des Versicherers. Über eine durchschnittliche oder Gesamtschadenssumme möchte sich die Betriebswirtin nicht äußern. Auch sei die durchschnittliche Zeit, die für eine Schadensregulierung beansprucht werde, statistisch nicht erfasst. „Eine durchschnittliche Schadensdauer ist praktisch unmöglich zu definieren. Der Schaden kann innerhalb eines Tages abgewickelt sein, wenn alle Unterlagen vorliegen und die Haftung klar ist. Es kann aber ebenso über lange Zeiträume gehen, bis Reparaturen am Schiff oder Gerichtsverfahren abgeschlossen sind.“

Eine Versicherungspflicht bestehe in Deutschland nicht. Weder für den Eigner noch für den Versicherer. Damit kann der Versicherer Verträge mit Kunden ablehnen, die bereits Schadensfälle hatten oder der Gesellschaft aus anderen Gründen nicht geheuer sind.

In spanischen Gewässern sei dagegen eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, die Schäden an Dritten abdeckt. Dies gelte auch für Skipper, die nur temporär in Spanien unterwegs sind. Allerdings werde es wohl nicht einfach sein, eine Police für ein paar Wochen zu bekommen, da die Verträge üblicherweise für ein Jahr abgeschlossen werden.

Auch wenn kein umfassender Versicherungsschutz vorgeschrieben sei, empfehle sich natürlich immer eine Kaskoversicherung, die - je nach Police - viele oder gar alle möglichen Risiken abdecke. Denn Schäden an Yachten können sehr schnell sehr teuer werden, das wissen nicht nur die Versicherer.

Das sollten Sie im Schadensfall beachten

1. Informieren Sie Ihren Versicherer schnell und umfassend bereits beim Eintritt des Schadenfalls am besten vorab telefonisch.

2. Teilen Sie Ihrem Versicherer mit, wie und wo er Sie erreichen kann.

3. Arbeiten Sie aktiv mit Ihrem Versicherer zusammen und lassen Sie sich, bevor Sie Maßnahmen ergreifen, von ihm beraten.

4. Dokumentieren Sie den Schaden bestmöglich, durch Fotos, Skizzen, Schilderungen oder andere Beweismittel.

5. Erstatten Sie Anzeige bei der zuständigen Polizei im Fall von Einbruch-, Diebstahl- und Feuerschäden.

6. Bei Kollisionsschäden geben Sie Namen und Anschrift des Gegners an.

7. Treten Sie Forderungen gegenüber Ihrem Versicherer niemals an die Werft oder den Reparaturbetrieb ab und reichen Sie die Kostenvoranschläge bei Ihrem Versicherer ein, bevor Sie den Auftrag vergeben.

8. Sammeln Sie alle Rechnungen und reichen Sie diese geschlossen zur Regulierung ein.