Man könnte fast den Eindruck bekommen, die Deutschen seien mit ihren komischen Führerscheinen in einer Nacht-und-Nebel-Aktion über Spanien hergefallen und stellten die Behörden vor ganz neue und wunderliche Probleme. Dabei besteht das Problem schon seit vielen Jahren. Der deutsche Lappen ist auch kein Dokument eines fernen Zwergstaates, und bereits vor drei Jahren hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil gegen die Zwangsregistrierung für eine neue Rechtsgrundlage gesorgt. Es war Zeit genug, eine praxistaugliche Regelung hinzubekommen und die Frage zu klären: Wie steht es denn nun mit der Fahrerlaubnis von Residenten aus der Bundesrepublik in Spanien?

Wer jedoch bei den Behörden nachfragt, bekommt eine Kakaphonie aller erdenklichen Antworten zu hören. Man muss nur nachhaken, und schon wird revidiert, was eben noch felsenfest behauptet wurde. Die ganze Bandbreite aller möglichen Antworten ist dabei, nach dem Motto: Suchen Sie sich doch selbst eine aus.

Nichtwissen schützt zwar vor Strafe nicht. Und in vielen Bereichen müssen sich Mallorca-Deutsche tatsächlich vorhalten lassen, sich zu wenig um Vorschriften ihres Gastlandes zu kümmern - bürokratische Fehlleistungen wie beim Führerschein dienen nicht wenigen als Alibi, pauschal auf ýspanische Zustände" zu schimpfen. Doch den deutschen Führerschein scheint in der Tat ein gesetzesfreier Raum zu umgeben. Die Behörden müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, das Informationschaos zu dulden, um möglichst viele zur freiwilligen Registrierung des Führerscheins zu bewegen. Damit würde in der Praxis

das Urteil des EuGH unterlaufen.

Offenbar ist des Chaos nur Herr zu werden, wenn Europa in einem so wichtigem Bereich wie der Mobilität für einheitliche Standards sorgt. Wer soll auch nachvollziehen können, warum deutsche Touristen beim Autofahren auf Mallorca keinen Gesundheits-Check brauchen, ihre hier lebenden Landsleute aber schon?